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Entwurf für die Neuregelung zum "Energiebonus" vorgestellt

LPA - Der "Energiebonus" soll anregen, die Energieeffizienz von bestehenden und neuen Gebäuden in Südtirol zu verbessern. Nachdem die technischen Richtlinien für die Berechnung des Bonus bereits von der EU abgesegnet wurden, liegen nun auch Richtlinien vor, die die urbanistischen Voraussetzungen festlegen. Auf Einladung von Landesrat Richard Theiner wurden sie diese Woche den Verbänden vorgestellt

Landesrat Richard Theiner und Horand Ingo Meier, Direktor des Verwaltungsamtes für Landschaft und Raumentwicklung, beim Informationstreffen für die Verbände.

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 362 vom 4. März 2013 setzt die Europäischen Richtlinien 2010/31/EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen um. Dieser Beschluss, der alle technischen Inhalte (Berechnungen, Definition der Klimahausstandards etc.)  enthält, wurde nun überarbeitet und an die Europäische Kommission notifiziert. Dabei wurde vorgesehen, neben den technischen Richtlinien auf Landesebene einen separaten Beschluss für die urbanistischen Belange zu verfassen. 

Der diesbezügliche Entwurf wurde auf Einladung von Raumordnungslandesrat Richard Theiner diese Woche im Landhaus 11 den Vertretern sämtlicher Wirtschaftsverbände sowie jenen des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz, des Südtiroler Gemeindenverbands und der Verbraucherzentrale vorgestellt.

Festgeschrieben sind darin verbindliche Anwendungsrichtlinien zur Vergabe des "Energiebonus" im Rahmen der energetischen Verbesserung von Gebäuden: Neben den allgemeinen Bestimmungen wird die Bonus-Regelung für neue Gebäude,  für bestehende Gebäude sowie in Wohnbauzonen definiert.

Wie Landesrat Richard Theiner in der Einführung betonte, zielt die Förderung darauf ab, bestehende Gebäude auf einen energetischen Mindeststandard zu verbessern und im Falle von Neubauten eine energetische Optimierung über die vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus anzuregen. "Die Verbände sind nun eingeladen, sich über den vorliegenden Entwurf auszutauschen und einzubringen", erklärt Theiner.  

In der Folge obliegt es dem Rat der Gemeinden im Gemeindenverband, ein Gutachten abzugeben und der Landesregierung, den definitiven Beschluss zu fassen. "Sowohl der überarbeitete Beschluss Nr. 362/2013 als auch der nun zur Diskussion stehende Beschluss über die urbanistischen Belange sollen zeitgleich veröffentlicht werden und in Kraft treten", so der Landesrat.

mpi