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Akustische Klassifizierung: Landesamt für Luft und Lärm unterstützt Gemeinden
LPA - Was es mit dem "Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung" auf sich hat, darüber informierte das Landesamt für Luft und Lärm in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Gemeindenverband bei zwei Informationstreffen in dieser Woche in Nals und in Bozen. Über 150 Gemeindeverwalter, Lärmschutztechniker und Landessachverständige für Raumordnung und Landschaftsschutz nutzten das Angebot.
Die Grundlagen für den "Gemeindeplan für die akustische Zertifizierung" sind im Landesgesetz Nr. 20/2012 mit dem Titel "Bestimmungen zur Lärmbelastung" verankert. Demnach sind alle Gemeinden angehalten, innerhalb Ende 2014 einen "Gemeindeplan für die akustische Zertifizierung" (G.A.K.) zu erstellen und das Gemeindegebiet in akustische Zonen mit bestimmten Lärm-Grenzwerten einzuteilen.
"Jeder urbanistischen Zone im Bauleitplan wird eine akustische Klasse zugeordnet. Aufgabe der Gemeinden ist es nun, die vorwiegende und tatsächliche Nutzung des Gebietes anzuschauen und dann die akustische Klasse entsprechend der Realität anzupassen", erklärt Georg Pichler, Direktor des Landesamtes für Luft und Lärm. Zu diesem Zweck könne eine urbanistische Zone auch mehr als eine akustische Zone enthalten. Aneinander grenzende Zonen sollten in der Regel akustischen Klassen angehören, deren Grenzwerte sich nicht um mehr als fünf Dezibel voneinander unterscheiden.
"Die akustische Klassifizierung macht Sinn", fährt Pichler fort, "denn zu einer Planung in der Raumordnung gehört auch der Bereich Lärmschutz dazu." Gerade dieser sei ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität. "Die Gemeindepläne zeigen auf, wo es ruhiger sein soll und wo es lauter sein darf und geben somit einen wichtigen Überblick über die Ist-Situation", so Pichler.
Das Landesamt für Luft und Lärm hat für die Erstellung des "Gemeindeplans für die akustische Zertifizierung" Richtlinien ausgearbeitet und steht den Gemeinden dabei unterstützend und beratend zur Seite. "Die Erfahrungen der Gemeinden, die bereits einen solchen Plan ausgearbeitet haben, zeigen, dass sich der Aufwand und die Kosten dafür in Grenzen halten und am Ende ein Dokument herauskommt, dass im Sinne der Prävention tatsächlich in der Planung hilft und nicht in einer Schublade verschwindet", bestätigt der Amtsdirektor.
Weitere Informationen erteilt das Amt für Luft und Lärm in der Landesagentur für Umwelt, Tel. 0471 411820, www.provinz.bz.it/umweltagentur/laerm.asp
mpi