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Werbeschilder - LR Theiner: "Zustände wie in anderen Regionen verhindern"

LPA - Zahlreiche Südtiroler Gemeinden sind derzeit mit einer Flut von Anfragen für das Aufstellen von Werbeschildern von Seiten einer Firma mit Sitz in Turin konfrontiert. Landesrat Richard Theiner bestätigt, dass Werbeschilder dieser Art in Südtirol laut Artikel 25 des Landschaftsschutzgesetzes grundsätzlich verboten sind.

Der Landesrat für Landschaftsschutz Richard Theiner nimmt zu den gehäuften Anfragen für das Aufstellen von Werbeschildern in einigen Südtiroler Gemeinden Stellung. "Die Richtlinien des Landes im Bereich Landschaftsschutz sprechen hier eine klare Sprache", betont der Landesrat. "In diesen Richtlinien, die für die Bürgermeister verbindlich sind, ist genau festgelegt, welche Schilder zugelassen sind und welche nicht."

Außerhalb der Wohngebiete ist es in Südtirol grundsätzlich verboten, Werbeschilder aufzustellen. Innerhalb der Ortsgebiete obliegt die Zuständigkeit den Gemeinden, die mit der Gemeindebauordnung eine Regelung treffen. "Die Gemeinden sind zu einer strikten Handhabung auch innerhalb der bewohnten Gebiete angehalten", erklärt Theiner. "Wir möchten in Südtirol eine Störung des Landschaftsbildes durch einen Schilderwald, wie er in anderen Regionen bereits gang und gäbe ist, auf jeden Fall verhindern", unterstreicht der Landesrat.

mpi