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Stufenweise Aufhebung des Verbots bienenschädlicher Pflanzenschutzmittel

LPA - Stufenweise, wie es eingeführt wurde, wird das Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel nun auch wieder aufgehoben; dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft mit.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird für alle Obstbauanlagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe an diesem Sonntag, dem 27. April, um 24.00 Uhr wieder aufgehoben.

In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen.

mac