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Landschaft und Raumentwicklung: Förderstopp und neue Kriterien
Ähnlich wie zuvor in der Wirtschaftsförderung werden nun auch in den Bereichen Landschaftspflege und Raumentwicklung die Förderungen vorübergehend ausgesetzt. "Wenn wir weiter Gesuche annehmen, würden wir nur die Wartezeiten unverantwortlich verlängern", so Landesrat Richard Theiner, der auch ankündigt, dass innerhalb eines halben Jahres neue Förderkriterien erarbeitet würden.
Schon im Regierungsprogramm war festgelegt worden, dass die Landesregierung auf Entlastungen von Bürgern und Unternehmen in Form von Steuersenkungen setzen und dafür auch in Kauf nehmen würde, dass Beiträge überdacht und notfalls gekürzt werden müssten. Entsprechend werden nun auch die Beitragsrichtlinien für die Landschaftspflege und den Landschaftsfonds überarbeitet. Diese betreffen die Zuschüsse des Landes für traditionelle Holzzäune, Schindel- und Strohdächer, Trockenmauern und bäuerliche Kleindenkmäler, aber auch Projekte zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Vielfalt von Natur und Landschaft, zur Förderung von Arten- und Lebensraumschutz und für die Pflege, Erhaltung oder Erneuerung schutzwürdiger Ensembles. "Für all diese Zuschüssen wollen wir innerhalb der nächsten sechs Monate neue Richtlinien ausarbeiten", so Landesrat Theiner.
Bis die neuen Richtlinien vorliegen, hat die Landesregierung einen Beitragsstopp in Sachen Landschaftspflege und Raumentwicklung beschlossen: "Wir werden im nächsten halben Jahr also keine neuen Gesuche annehmen, versuchen aber gleichzeitig, die bereits vom Heimatpflegeverband und der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung entgegen genommenen Gesuche zu bearbeiten ", so Theiner.
Der Beitragsstopp sei notwendig, weil mit den für diesen Bereich weiter reduzierten Haushaltsmitteln 2014 nicht alle voraussichtlich eingehenden Gesuche zeitgerecht ausgezahlt werden könnten. Dies hätte wiederum zu einer Verlängerung der Wartezeiten geführt. "Schon heute müssen sich die Antragsteller gedulden, weil sich die Auszahlung verzögert", so der Landesrat. Im Bereich der Landschaftspflege würden derzeit etwa die Ende 2012 kollaudierten Gesuche ausgezahlt, sodass sich die Auszahlung später kollaudierter Gesuche um mindestens eineinhalb Jahre verzögere.
chr