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Bienenschädliche Pflanzenschutzmittel: Ab Samstag Verbot in höheren Lagen
LPA - Ab Samstag, dem 5. April, gilt das Verbot, bienenschädigende Pflanzenschutzmittel in Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe auszubringen. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau mit.
Seit drei Jahrzehnten ist das Ausbringen bienengefährdender Pflanzenschutzmittel während der Zeit der Obstblüte in Südtirol verboten. In die Kategorie dieser Pflanzenschutzmittel fallen laut einer Auflistung der Landesabteilung Landwirtschaft alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Clothianidin, Cyflutrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Imidacloprid, Indoxacarb, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Thiamethoxam, Tebufenpyrad, Triflumuron.
Das Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel tritt am Samstag, dem 5. April, um 00.00 Uhr für alle Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe in Kraft bleibt bis zum Widerruf aufrecht.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass blühende Bäume auch vor diesem Termin grundsätzlich nicht mit bienengefährlichen Mitteln behandelt werden dürfen.
mac