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Ab übermorgen Verbot bienenschädlicher Pflanzenschutzmittel in Kraft

LPA - Ab Mittwoch, dem 26. März, gilt das Verbot, bienenschädigende Pflanzenschutzmittel für die Sorte Cripps Pink und deren Klone auszubringen. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau mit.

Seit drei Jahrzehnten ist das Ausbringen bienengefährdender Pflanzenschutzmittel während der Zeit der Obstblüte in Südtirol verboten. In die Kategorie dieser Pflanzenschutzmittel fallen laut einer Auflistung der Landesabteilung Landwirtschaft alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Clothianidin, Cyflutrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Imidacloprid, Indoxacarb, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Thiamethoxam, Tebufenpyrad, Triflumuron.

Das Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel beginnt am Mittwoch, dem 26. März, um 00.00 Uhr für die Sorte Cripps Pink und deren Klone und bleibt bis zum Widerruf aufrecht.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass blühende Bäume auch vor diesem Termin grundsätzlich nicht mit bienengefährlichen Mitteln behandelt werden dürfen.

Weiters wird bekannt gegeben, dass als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung des Feuerbrandes durch die Bienen das Verbringen von Bienenvölkern von einer Kernobstanlage in eine andere vom 1. April bis zum 15. Juni verboten ist, außer wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

mac