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Verordnung zu den Kommunikationsinfrastrukturen mit Sendeanlagen in Kraft

LPA - Seit dem gestrigen Mittwoch, 20. November, ist die Verordnung zu den Kommunikationsinfrastrukturen mit Sendeanlagen in Kraft. „Damit ist es uns gelungen, einen sehr komplexen Bereich neu zu regeln und zugleich den umfassenden Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Landschaft beizubehalten“, unterstreicht der zuständige Landesrat Florian Mussner.

Die Südtiroler Lösung weicht vom derzeit gültigen, wesentlich liberaleren Staatsgesetz ab. Sie ist das Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses, an welchem sich Landesrat Mussner für die Landesregierung, der Gemeindenverband mit dem vormaligen Präsidenten Arno Kompatscher, die öffentliche Verwaltung und die Betreiber beteiligt haben.

Das Dekret des Landeshauptmanns (Nr. 36 vom 13.11.2013), mit welchem das neue Gesetz anwendbar ist, baut auf mehrere Prinzipien auf. Um die Genehmigungsprozesse zu beschleunigen wurden die bisher unterschiedlichen Ermächtigungsverfahren für Masten innerhalb und außerhalb von Siedlungsgebieten zusammengelegt. Ebenso beschleunigt wird das Verfahren für die Erweiterung von bestehenden Sendeanlagen. Im Staatsgesetz hingegen sind die Anlagen bis zu sechs Metern von einer Genehmigungspflicht ausgenommen. In Südtirol gibt es nur für die Anlagen auf Gebäuden auf zwei Meter und für Anlagen auf dem Boden auf drei Meter eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht.

Besonders stark berücksichtigt werden in der neuen Regelung die Anliegen des Landes, nämlich Umweltschutz, Schutz der Gesundheit und Raumordnung. Somit gibt es die Möglichkeit, die Südtiroler Qualitätsstandards umzusetzen.

Bereits in der Planungs- und bei der Abwicklung der Gesuche werden die Gemeinden beteiligt, denn diese Prozesse laufen über sie. Für die Gemeinden werden die Rekursgründe genau festgelegt, was zu einer höheren Planungssicherheit für die Betreiber führt.

Zudem ist eine Jahresplanung vorgesehen, die eine koordinierte Entwicklung der Mobilfunknetze fördert und über die die Betreiber, die Gemeinden und das Land zu gemeinsamen Lösungen kommen können. Aufgrund der Jahresplanung wird das Einreichen der Gesucht flexibler. Gesuche können zwei Mal pro Jahr eingereicht werden. Auf diese Weise sind Nachbesserungen leichter möglich. Auch Änderungen der Marktlage können besser berücksichtigt werden. Was die Prioritäten anbelangt, die im Rahmen der Planungsphase festgelegt werden, kann das Land Finanzmittel zur Errichtung gemeinsamer Kommunikationsinfrastrukturen bereitstellen.

Der nicht mehr zeitgemäße Landesplan für Kommunikationsinfrastruktur wird abgeschafft. An seine Stelle tritt ein allen über das Internet zugänglicher Kataster, der auf dem Geobrowser ständig aktualisiert wird.

SAN