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Von Besenwuchs befallene Bäume müssen gerodet werden
LPA - Von Apfeltriebsucht befallene Bäume müssen gerodet werden: Daran erinnert das Landesamt für Obst- und Weinbau gemeinsam mit den Vermarktungsorganisationen VOG und Vi.P, Bauernbund und Beratungsring.
Die Apfeltriebsucht (Besenwuchs) zählt zu den wichtigsten Krankheiten im Apfelanbau. Mit Apfeltriebsucht infizierte Apfelbäume stellen ein sehr hohes Risiko dar, da sich die Überträger an den befallenen Bäumen infizieren und die Krankheit an noch gesunde Bäume weiter übertragen können. Als Hauptüberträger in Südtirol wurde der Sommerapfelblattsauger identifiziert.
Gerade jetzt in der Nacherntezeit ist es besonders wichtig, einen weiteren Kontrollgang in den Apfelanlagen durchzuführen, um kranke Bäume ausfindig zu machen. Erfahrungen zeigen, dass nach der Ernte meist noch weitere Bäume Apfeltriebsucht-Symptome aufweisen. Eindeutige Krankheitssymptome sind deutlich vergrößerte Nebenblätter sowie die sogenannten "Hexenbesen". Auch eine vollständige Rotlaubigkeit der Apfelbäume ist ein Indiz, das mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Apfeltriebsuchtbefall anzeigt.
Nachdem mittlerweile erwiesen ist, dass die Apfeltriebsucht unheilbar ist, müssen befallene Bäume unbedingt gerodet werden. Dazu sollten die kranken Bäume zuerst markiert und dann gerodet werden.
mac