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Neue Broschüre informiert über die "Abgaskontrolle von Heizanlagen"

LPA - Pünktlich zu Beginn der Heizperiode hat die Landesumweltagentur das Faltblatt "Abgaskontrolle von Heizanlagen" herausgebracht, in dem wichtige Informationen und Tipps zu finden sind. "Bei jedem Verbrennungsprozess werden umweltschädliche Stoffe freigesetzt, die unsere Luftqualität beeinträchtigen", so der Landesrat für Umweltschutz, deshalb sei es im Interesse aller, die eigene Heizanlage stets gut zu warten.

Die kalte Jahreszeit und die Inbetriebnahme der Heizanlagen bringen die Fragen nach der Luftqualität und der Verringerung der Heizungsspesen wieder aufs Tapet. Die Heizanlagen sind es, die neben den Industrieanlagen und dem Verkehr, am stärksten zur Luftverschmutzung beitragen, besonders was die Feinstaubbelastung angeht.

Die geltenden Bestimmungen sehen vor, dass bei allen Heizanlagen mit einer Feuerwärmeleistung ab 35 Kilowatt einmal im Jahr die Emissionsgrenzwerte überprüft werden müssen, um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte sicherzustellen. Dies gilt sowohl für Anlagen, die mit Öl, Gas oder Holz betrieben werden. Der Betreiber hat die Pflicht, einen ermächtigten Kaminkehrer mit der Abgaskontrolle zu beauftragen. "Dies ist wichtig, da nur eine ordnungsgemäß betriebene und gewartete Heizanlage wenig Luftschadstoffe und damit gleichzeitig auch geringe Heizungsspesen verursachen", betont der Leiter der Landesumweltagentur Flavio Ruffini. "Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Lebensqualität in unseren Siedlungen geleistet", fügt der Umweltlandesrat hinzu. 

Wer die Abgaskontrolle durchführen muss, wie oft sie zu machen sind und welche Schadstoffe gemessen werden, darüber informiert das Faltblatt, "Abgaskontrolle von Heizanlagen", welches das Amt für Luft und Lärm zu aktuellem Anlass, dem Beginn der Heizperiode, herausgebracht hat. "Im Faltblatt sind die wichtigen Informationen zusammengefasst, zudem werden praktische Ratschläge erteilt, wie eine Heizanlage betrieben werden soll", erklärt der Direktor im Landesamt für Luft und Lärm, Georg Pichler.

Die Broschüre ist im Landesamt für Luft und Lärm erhältlich. Sie kann zudem von der Internetseite der Umweltagentur herunter geladen werden, wo weitere Auskünfte bezüglich der Heizanlagen zu finden sind (www.provinz.bz.it/umweltagentur/luft/heizanlagen.asp).  

jw