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LR Pichler Rolle zu neuer Raumordnung: "Einfacher, bürgernäher, nachhaltiger"

So umfassend die Reform der Südtiroler Raumordnung auch ist, die Ziele, die sich die Landesregierung damit gesteckt hat, sind nur drei: "Wir wollten eine einfachere, bürgernähere und nachhaltigere Raumordnung", so Landesrat Elmar Pichler Rolle, der Grundzüge und Details der Raumordnungsreform heute (23. Juli) vorgestellt hat.

LR Pichler Rolle bei der Vorstellung der Raumordnungsnovelle. Foto: DiKOM/mb.

Um a jour zu bleiben, musste das Raumordnungsgesetz in den letzten Jahren immer wieder geändert werden, nun ist auf Betreiben von Landesrat Pichler Rolle eine erste umfassende Reform durchgesetzt worden. Oberstes Ziel dieser Reform war, den Schutz von Grund und Boden mit der Möglichkeit einer weiteren Entwicklung zu kombinieren. "Bebaubarer Boden ist bei uns ein knappes Gut, weshalb wir auf die bessere Nutzung von Bestehendem setzen", so Pichler Rolle zum dem neuen Gesetz zugeordneten Attribut "nachhaltiger". Was das Schlagwort "einfacher" betrifft, so werden mit der Raumordnungsreform eine Reihe von Gremien verkleinert oder gar abgeschafft, was wiederum eine Verkürzung der Verwaltungsabläufe mit sich bringt. "Bürgernäher" präsentiert sich die neue Raumordnung schließlich durch öffentliche und transparente Verfahren.

Pichler Rolle nannte heute als erste Maßnahme zur Verkürzung und Vereinfachung der Verfahren die Ersetzung von bisher drei Kommissionen (Landesraumordnungskommission, Forstkomitee und I. Landschaftsschutzkommission) durch die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung, die aus sieben Mitgliedern aus Raumplanung, Ökologie, Landschaftsschutz und Forst sowie dem jeweils betroffenen Bürgermeister besteht. Künftig geht ein Bauleitplan-Änderungsvorschlag demnach nicht an gleich drei verschiedene Kommissionen, sondern vom Gemeindeausschuss direkt in die einzige Kommission. Parallel dazu wird der Entwurf auch veröffentlicht, Bürger können ihre Einwände formulieren. "Wenn der Vorschlag dann in den Gemeinderat kommt, entscheiden dessen Mitglieder auf der Basis des Vorschlags des Gemeindeausschusses, des Gutachtens der Fachkommission sowie der bis dahin eingelangten Einwände", so der Landesrat. Damit werde der Gemeinderat aufgewertet, zudem schaffe das neue Verfahren mehr Transparenz und sei wesentlich schlanker als das bisherige. Ähnlich wird auch der Weg von Anträgen um Kulturänderungen wesentlich verkürzt, muss dieser künftig doch nicht mehr von drei Kommissionen nacheinander begutachtet werden, sondern nur mehr von einer.

Mit der Raumordnungsreform eingeführt werden auch neue, moderne Planungsinstrumente für die Gemeinden, etwa die Strategischen Gemeinde- und übergemeindlichen Entwicklungspläne (STEP). "Auch sie sind ein Instrument, um wertvollen Boden zu schützen, indem sich Gemeinden gemeinsam auf die notwendige Infrastruktur verständigen", so Pichler Rolle. So könnten Gemeinden etwa Gewerbegebiete oder Sportzonen planen, die dann gemeinsam genutzt würden. "Ich hoffe, dass dieses wichtige Instrument von den Gemeinden auch in Anspruch genommen wird", so der Landesrat. In Sachen Planung soll auch wieder verstärkt die lange Sicht ins Auge gefasst werden. Konnten Gemeinden etwa bisher so viele Bauleitplanänderungen einbringen, wie gewünscht, sind diese Änderungen künftig auf drei in zwei Jahren beschränkt.

Neu geregelt wird zudem das Verfahren der Erstellung von Durchführungsplänen. Standen am Ende des bisherigen Verfahrens die Stationen Landesraumordnungskommission und Landesregierung, fallen diese künftig weg. "Die Planung liegt ganz in der Hand der Gemeinden, deren Spielräume damit ebenso vergrößert werden, wie deren Verantwortung", erklärte Pichler Rolle heute. Verlangt wird bei der Durchführungsplanung zudem auch, dass diese über Planungswettbewerbe erfolgt: "Dadurch erhöhen wir die Qualität und verringern durch nachhaltige und gute Planung Fehler und daraus resultierende Kosten", so der Landesrat.

Eingeschränkt werden mit der Raumordnungsnovelle indes die Raumordnungsverträge, etwa indem das dahinter steckende öffentliche Interesse überprüft wird und aus einem solchen Vertrag entstehende Wohnungen konventioniert werden müssen. Zudem erleichtert die Reform auch die Abrundung von Auffüllzonen und sieht neue Instrumente gegen den Ausverkauf der Heimat vor. "In Gemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsdruck, kann der Gemeinderat vorschreiben, dass konventionierte Wohnungen nur von fünf Jahre lang Ansässigen bewohnt werden dürfen", so Pichler Rolle.

Das neue Raumordnungsgesetz (LG 10/2013) wartet nun auf seine Veröffentlichung und tritt 60 Tage nach dieser in Kraft. Gerechnet wird demnach mit einem Inkrafttreten im September.

chr

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