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Feinstaubwerte sind in Südtirol gestiegen

LPA - Das Landesmessnetz der Landesumweltagentur, das Labor für physikalische Chemie, verzeichnete in den vergangenen Tagen einen deutlichen Anstieg der Feinstaubbelastung (PM10) in allen Landesteilen, vor allem aber in der Stadt Bozen. Die derzeitige Zunahme der Feinstaubwerte wird auf die Wetterlage zurückgeführt. Eine Verbesserung der Luftqualität ist in den kommenden Tagen nicht zu erwarten. Die Bozner Bürger sind aufgerufen, nach Möglichkeit ihre Fahrzeuge nicht zu benutzen.

Die Feinstaubbelastung, wie sie derzeit in Südtirol vorkommt, wird hauptsächlich von den Kraftfahrzeugen verursacht. In geringerem Ausmaß entsteht sie aber auch durch die Heizanlagen. Die derzeitige Zunahme der Feinstaubwerte ist eine Folge der Inversionswetterlage und des dadurch bedingten geringeren Luftwechsels, welcher zu einer allgemeinen Anreicherung der Luftschadstoffe führt.

In Mailand ist die Warnschwelle für PM10 bereits seit sieben Tagen überschritten, deshalb sind dort bereits Verkehrsbeschränkungen in Kraft getreten. In Bozen ist die Warnschwelle für PM10 (24-Stunden-Mittelwert von 65 Mikrogramm pro Kubikmeter) in allen drei Messstationen in der C. -Augusta -Strasse, am Verdiplatz und am Hadrianplatz in den vergangenen drei Tagen (Montag, Dienstag, Mittwoch) überschritten worden.

Da laut Wetterbericht die Hochdruckwetterlage andauert, ist derzeit, abgesehen von möglicher Windtätigkeit, mit keiner nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität bezüglich des Feinstaubs zu rechnen. Die Konzentrationen der anderen Luftschadstoffe (NO2, CO, SO2, Benzol) halten sich derzeit noch in Grenzen. Die Gemeinde Bozen wurde bereits benachrichtigt.

Die Landesumweltagentur und die Gemeinde Bozen ersuchen daher insbesondere die Bewohner von Bozen, in den nächsten Tagen vorsorglich die Benützung des eigenen Fahrzeugs nach Möglichkeit einzuschränken und auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen.

Zur Zeit sind nach der neuen europäischen bzw. nationalen Gesetzeslage bei Überschreitung der Warnschwelle keine Sofortmaßnahmen vorgesehen. Die Einleitung von vorbeugenden Maßnahmen erfolgt aufgrund der Jahresbewertungen der Luftschadstoffsituation.

Ein Vorschlag für ein diesbezügliches Landesgesetz sieht in Südtirol, ähnlich der regionalen Regelung in der Lombardei, die Einleitung verkehrsreduzierender Maßnahmen nach einer ununterbrochenen, siebentägigen Überschreitung der Warnschwelle (24 Stunden-Mittelwert von 65 Mikrogramm pro Kubikmeter) vor, so der Direktor des Labors für physikalische Chemie, Luigi Minach. Laut nationaler Gesetzeslage wird diese Warnschwelle jedes Jahr um fünf Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt und erreicht dann im Jahr 2005 das definitive Limit von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Im Jahr 2003 liegt damit die Warnschwelle für PM10 bei 60 Mikrogramm pro Kubikmeter.

SAN