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Landesregierung: Vereinfachte Konzessionsvergabe für 1000-kW-Kraftwerke
Konzessionen für Kraftwerke mit einer Nennleistung bis zu einem Megawatt sollen künftig mit einer vereinfachten Prozedur vergeben werden können. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Landesregierung heute (17. Juni) gut geheißen.
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung regelt die Modalitäten für die Konzessionsvergabe. Die vereinfachte Prozedur für Kraftwerke bis 220 Kilowatt Nennleistung soll in Zukunft auf Kraftwerke bis zu einer Nennleistung von 1000 Kilowatt ausgeweitet werden.
Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung der Landesregierung mitteilte, solle aber nicht nur das vereinfachte Verfahren ausgeweitet, sondern bereits im Vorfeld der Konzessionsvergabe klare Verhältnisse geschaffen werden: „Nur jene Gesuchsteller kommen für eine Konzession in Frage, die von allen betroffenen Grundeigentümern eine Durchfahrtsgenehmigung. Liegen nicht alle Genehmigungen vor, kann das Gesuch nicht berücksichtigt werden." Derzeit liegen etwa 400 Konzessionsgesuche auf, von denen etwa die Hälfte die Genehmigungen der Grundeigentümer vorweisen können.
Der Gesetzesentwurf wird nun an den Rat der Gemeinden und dann an die Gesetzgebungskommission des Landtages weitergeleitet.
ohn