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Verbot bienenschädlicher Spritzmittel wird ab Sonntagnacht weiter reduziert

LPA - Stufenweise, wie es eingeführt wurde, wird das Verbot bienenschädlicher Spritzmittel auch wieder aufgehoben: Ab dem Pfingstsonntag (19. Mai) um Mitternacht gilt es für Obstbaulagen über 1.000 Metern Meereshöhe nicht mehr. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft mit.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird demnach für alle Obstbaulagen ab 1.000 Metern Meereshöhe ab Sonntag, dem 19. Mai, um 24.00 Uhr aufgehoben.

In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.

mac