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Verbot bienenschädlicher Spritzmittel wird stufenweise wieder aufgehoben

LPA - Stufenweise, wie es eingeführt wurde, wird das Verbot bienenschädlicher Spritzmittel auch wieder aufgehoben: Ab dem übermorgigen Mittwoch (1. Mai) um Mitternacht gilt es für Obstbaulagen unter 500 Metern Meereshöhe nicht mehr. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft mit.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird demnach für alle Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe ab Mittwoch, dem 1. Mai, um 24.00 Uhr aufgehoben.

In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.

mac