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Vereinbarung zwischen Agentur der Einnahmen und Landesagentur für Umwelt
Seit dem Jahr 2009 sind Beiträge des Amtes für Energieeinsparung mit den staatlichen Steuerbegünstigungen im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden nicht mehr kumulierbar. Um effizientere und häufigere Kontrollen zu ermöglichen, haben die Landesdirektion Bozen der Agentur der Einnahmen und die Landesagentur für Umwelt am 17. Oktober 2012 ein Einvernehmensprotokoll unterzeichnet.Für weitere Informationen: Amt für Energieeinsparung der Landesagentur für Umwelt.
NaF