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Verbot bienengefährdender Pflanzenschutzmittel bis 750 Meter

LPA - Schritt für Schritt wird das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, ausgeweitet: Ab diesem Sonntag wird es von 500 auf 750 Meter Meereshöhe angehoben.

In Obstbaulagen von 500 Metern bis 750 Metern Meereshöhe Schritt für Schritt wird das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, ausgeweitet: Ab diesem Sonntag wird es von 500 auf 750 Meter Meereshöhe angehoben.

In Obstbaulagen von 500 Metern bis 750 Metern Meereshöhe dürfen somit ab diesem Sonntag, dem 21. April (00.00 Uhr), keine bienenschädlichen Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies teilt das Landesamt für Obst und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft mit.

Mitgeteilt wird auch die Liste von 27 Wirkstoffen, die während der Obstblüte nicht eingesetzt werden dürfen: Abamectin, Alfa-Cypermethrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothianidin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Imidacloprid, Lambda-Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Tebufenpyrad.

Das Verbot bleibt bis auf Widerruf aufrecht.

Weiters weist das Landesamt für Obst und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft darauf hin, dass blühende Bäume auch vor diesem Termin grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.

mac