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Energieeffizienz: neue Richtlinien und größerer Baumassenbonus
Gestern sind sie in Kraft getreten, heute (14. März) hat sie Landesrat Elmar Pichler Rolle vorgestellt: Die neuen Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die die Mindestanforderungen an Energieeffizienz definieren und einen weiteren Schritt in Richtung Klimaland Südtirol darstellen. Als Anreiz zum Energiesparen wird der Baumassenbonus auf 20 Prozent ausgeweitet. Ab sofort muss beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden außerdem der Energiebedarf ausgewiesen werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Südtirol zum Klimaland zu machen und setzt deshalb im Rahmen ihrer Klimastrategie Maßnahmen, um den Energieverbrauch kontinuierlich zu senken und den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energiequellen zu minimieren. Der jüngste Schritt in diese Richtung ist die Verabschiedung der Richtlinien für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die gestern in Kraft getreten sind. Heute haben Landesrat Pichler Rolle, Umweltagentur-Direktor und KlimaHaus-Präsident Flavio Ruffini sowie der zuständige Experte in der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung die neuen Richtlinien vorgestellt.
Die Richtlinien regeln die Berechnungsmethode der Energieeffizienz der Gebäudehülle und der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz neuer und bereits bestehender Gebäude, Zertifizierungsverfahren und -kriterien, die Nutzung erneuerbarer Energien, das Kontrollsystem sowie den Baumassenbonus („Kubaturbonus").
Wie Landesrat Pichler Rolle eingangs betonte, seien in den Richtlinien auch die Einwände der EU-Kommission zur Kontrolle und der Selbsterklärung berücksichtigt worden: „Mit der Richtlinie geht es uns darum, die Energieeffizienz zu steigern, so wie es von der EU vorgeschrieben und von uns mit der Klimastrategie verfolgt wird. Dies wollen wir mit den neuen Richtlinien erreichen und haben diese deshalb auch mit dem Baumassenbonus verbunden. In den Richtlinien ist nun aber auch vorgesehen, dass die Kontrollen von neutralen Stellen und stichprobenartig durchgeführt werden müssen und dass die Selbsterklärung nun nicht mehr möglich sein wird und von der Bescheinigung eines befähigten Technikers abgelöst wird." Die effiziente Verwendung von Energie beim Hausbau und bei der Erhaltung von Gebäude solle dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, so Pichler Rolle weiter.
Die Richtlinien definieren die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und Gebäudeteilen, die in Zukunft bei jedem Bau und bei jeder Sanierung einzuhalten sind. Außerdem muss nun auch bei bestehenden Gebäuden und Wohnungen die Energieeffizienz nachgewiesen werden. Für jedes Gebäude wird ein KlimaHaus-Ausweis ausgestellt, der alle wichtigen Daten zum Energieverbrauch enthält.
Beim Verkauf oder der Neuvermietung muss ab sofort der Käufer oder Mieter über den Energiebedarf der Immobilie informiert werden. Diese Daten müssen auch in den Anzeigen in kommerziellen Medien enthalten sein. Für Neubauten und größere Renovierungen ist dafür eine detaillierte Berechnung eines befähigten Technikers notwendig, während für den Verkauf oder die Vermietung bereits bestehender Gebäude eine vereinfachte Berechnung angewandt werden kann.
Auf ausdrücklichen Hinweis der EU-Kommission ist eine Eigenerklärung der niedrigsten Energieklasse in Zukunft nicht mehr zulässig. Mit der Einführung des KlimaHaus-Ausweises greift das Land nun auf das Know-how der bewährten KlimaHaus-Zertifizierung zurück.
Mit den neuen Richtlinien wird auch allen Bauwilligen ein Anreiz zum Energiesparen gegeben, indem der Baumassenbonus großzügiger als bisher ausgelegt wird: Neben dem Baumassenbonus für Neubauten der KlimaHaus-Kategorie A und dem 200-Kubikmeterbonus für bestehende Wohngebäude können nun Wohn- und Dienstleistungsgebäude in Wohnbauzonen und Gewerbegebieten um bis zu 20 Prozent ihrer Baumasse erweitert und um bis zu drei Meter erhöht werden, wenn das renovierte Gebäude die KlimaHaus-Klasse C erreicht. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, über Durchführungspläne auf die Verteilung von zusätzlichem Volumen Einfluss zu nehmen.
Neben den Richtlinien zur Gebäudeenergieeffizienz haben Landesrat Pichler Rolle und Flavio Ruffini heute auch die von der Landesregierung verbschiedeten Kriterien zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und die geplanten Maßnahmen zur verbrauchabhängigen Heizkostenabrechnung vorgestellt.
Wer sich im Detail über die neuen Richtlinien informieren will, kann dies bereits morgen beim ersten Tag der Energie ab 14 Uhr an der Eurac machen.
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Landesrat Elmar Pichler Rolle erläutert die neuen Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
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