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Stein- und Beerenobsttagung: Dauerbrenner Frost und Kirschessigfliege
LPA - Die jährliche Stein- und Beerenobsttagung ist heute (22. Februar) in Terlan über die Bühne gegangen. Den Teilnehmenden sind Forschungen zum Frostschutz der Kulturen vorgestellt worden. Zudem haben Experten des Versuchszentrums Laimburg über die aktuelle Forschung zur Kirschessigfliege berichtet und über Neuerungen im Pflanzenschutz informiert.
„Alle vier bis fünf Jahre muss man beim Anbau von Stein- und Beerenobst mit Schäden durch Frost rechnen", sagt Max Zago, Experte des Versuchszentrums Laimburg. Denn das Steinobst blüht bereits Mitte März bis Anfang April. Beeren können vor allem in Mittelgebirgslagen von Frost betroffen sein. Drei Referate haben daher die Ergebnisse verschiedener Frostschutztechniken erörtert. Dabei sind nicht nur Erfahrungen mit Beregnung oder Heizkanonen diskutiert worden, sondern auch Ergebnisse von Forschungen zur Frostempfindlichkeit von Sorten und Unterlagen bei Süßkirschen vorgestellt worden. Diese beeinflussen neben der Ernährung der Blütenknospe die Frostempfindlichkeit der Pflanzen.
Auch die aktuelle Forschung zur Kirschessigfliege war Thema eines Beitrags. Das Jahr 2012 hat sich deutlich anders entwickelt als 2011. So hat der Aufbau der Fliegenpopulation zwei Wochen später begonnen und im Vergleich zu 2011 niedrigere Populationsdichten erreicht. Dies hat die Auswertung der Fallen an 45 Standorten im ganzen Land ergeben; auch Befallserhebungen wurden durchgeführt. Geringe Schäden hat es nur bei Beerenfrüchten wie etwa Himbeeren gegeben. Es wird insbesondere untersucht, welchen Einfluss das Klima und der Wald auf die Entwicklung der Fliegenpopulation hat. Es wird an der Ausarbeitung eines Prognosemodells zur Abschätzung des Befallsrisikos gearbeitet.
Die Richtlinie der Europäischen Union Nummer 128 aus dem Jahr 2009 zielt darauf ab, die Risiken und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und Umwelt zu verringern. Daher müssen alle EU-Mitgliedsstaaten nationale Aktionspläne erstellen, um diese Ziele zu erreichen. Der Befähigungsnachweis für den Ankauf von Pflanzenschutzmitteln muss künftig durch eine eigene Ausbildung mit Abschlussprüfung erworben werden. Auch für die Erneuerung ist künftig eine Weiterbildung verpflichtend. Derzeit noch gültige Berechtigungen bleiben aufrecht und werden nach Ablauf in das neue System integriert. Abschließend sind Neuheiten im Pflanzenschutz, darunter neue Mittel und deren Anwendung vorgestellt worden.
jw