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Meldepflicht für Hörnchen: Meldungen ab sofort im Amt für Jagd und Fischerei

LPA - Wer ein Pallas Hörnchen, ein Grauhörnchen oder ein Fuchshörnchen hält, muss dies dem Landesamt für Jagd und Fischerei melden. Die Meldepflicht wurde europaweit zum Schutz einheimischer Eichhörnchenarten eingeführt. In Südtirol dürften an die hundert solcher Hörnchen als Haustiere gehalten werden.

Pallas (Sciurus carolinensis), Grau- (Callosciurus erythraeus)und Fuchshörnchen (Sciurus niger) sind vor kurzem über eine EU-Verordnung in das Verzeichnis B der CITES (das Washingtoner Artenschutzübereinkommen) aufgenommen worden. "Grund dafür war, dass diese Hörnchenarten für die einheimischen europäischen Hörnchenarten eine Gefahr darstellen", erklärt Hauptforstinspektor und CITES-Beauftragter, Andrea Ragazzoni, vom Landesamt füßr Jagd und Fischerei. Er verweist auch darauf, dass die Arten außerhalb Europas keinen Schutz genießen.  

Nun hat das Umweltministerium diese europäischen Vorgaben für Italien übernommen. Das diesbezügliche Ministerialdekret wurde am 2. Februar 2013 im Gesetzesanzeiger veröffentlicht. Es verbietet Handel, Aufzucht und Haltung allochthoner (fremder) Hörnchenarten. Es führt zudem eine Meldepflicht ein: Damnach sind Halter der drei Hörnchenarten verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen - also bis spätestens 3. Mai - im Landesamt für Jagd und Fischerei in der Bozner Brennerstraße 6 davon Meldung zu machen. Vordrucke finden sich auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Jagd und Fischerei unter www.provinz.bz.it/forst/genehmigungen/cites.asp oder www.provincia.bz.it/foreste/autorizzazioni/cites.asp.

Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit Strafen bis zu 3098 Euro rechnen. Die widerrechtliche Einfuhr der Hörnchen nach Italien wird strafrechtlich geahndet.

 

jw