News & Events

Wasservögel am Kalterersee: Dekret zur Regulierung bleibt aufrecht

LPA - Das Dekret, das Landeshauptmann Luis Durnwalder in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Bereiche Jagd und Fischerei zur Regulierung des Wasservogelbestandes am Kalterersee erlassen hat, wird nicht zurückgezogen. Beginnzeit und Art der Durchführung (Einfangen oder Abschuss) müssen allerdings noch festgelegt werden. Dies wird heute vom Landesamt für Jagd und Fischerei zu den verschiedenen teilweise widersprüchlichen diesbezüglichen Meldungen festgestellt.

In der kommenden Woche wird - so sagte heute der Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei, Heinrich Erhard - versucht werden, drei Exemplare von Jungschwänen einzufangen; diese sollen dann an das Tierseucheninstitut zur Untersuchung weitergeleitet werden. Von einem sofortigen radikalen Abschuss der Wasservögel, welche - und darüber gibt es in Fachkreisen kaum Zweifel - für die im heurigen Sommer aufgetretene Hauterkrankung "Badedermatitis" verantwortlich sind - könne - so Direktor Erhard - keine Rede sein, um eine Regulierung des Höckerschwanbestandes werde man allerdings kaum herumkommen.

Bereits seit Monaten - so heißt es in einer Stellungnahme des Landesamtes für Jagd und Fischerei - habe die Gemeinde Kaltern auf die vermehrte Anwesenheit von Wasservögeln (Enten, Blässhühner und Schwäne) in der Nähe der von Touristen und Einheimischen besonders besuchten Badezonen des Kalterer Sees hingewiesen. Das Hauptproblem stellen dabei die Exkremente entlang des Strandes und in den ufernahen Seebereichen dar. Im vergangenen Sommer sind nämlich neben allgemeinen hygienischen Problemen einige Fälle von Badedermatitis aufgetreten. Diese Krankheit wird von Parasiten (Zerkarien-Schwanzlarven) hervorgerufen, die in den Därmen von Wasservögeln leben, mit den Ausscheidungen in die Umwelt gelangen und auf der Haut der Badegäste schmerzhafte Entzündungen hervorrufen. Ferner wurde von Schwänen berichtet, die nicht nur während der Aufzuchtsphase ein besonders aggressives Verhalten gegenüber den Badegästen an den Tag legten.

Vertreter der Gemeinde Kaltern sowie der zuständigen Landesämter haben letzthin in einer gemeinsamen Sitzung nach einer Lösung des Problems gesucht. Dabei wurde das Füttern der Wasservögel durch Touristen und Seebesucher als eine Hauptursache angesehen. Den Tieren wird nämlich hauptsächlich Brot vorgeworfen, um sie möglichst nahe an das Ufer zu locken und sie somit von der Nähe aus betrachten zu können. Dieses Fehlverhalten gegenüber Wildtieren führe – so das Landesamt für Jagd und Fischerei - zum Verlust der natürlichen Scheu vor dem Menschen und lässt die Tiere zu ständigen Besuchern der Badeanstalten des Sees werden.

Deshalb haben sowohl die Fachämter der Landesverwaltung als auch die Wildbeobachtungsstelle als beratendes Organ der Landesregierung im Wildbereich einmal ein allgemeines Fütterungsverbot für alle Wasservögel empfohlen, ebenso eine Regulierung des Stockenten- und Blässhuhnbestandes im nordwestlichen Teil des Sees mit Konzentrierung des Eingriffs auf die eingekreuzten Hausenten. Die Vorschläge zum Eingreifen auf den Wasservogelbestand wurden mit Dekret des Landesrates für Forstwirtschaft übernommen, welcher das Amt für Jagd und Fischerei beauftragt hat, die konkreten Maßnahmen zur Regulierung der drei Wasservogelarten zu ergreifen.

VFms