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Katastrophendienst: Land kooperiert auch künftig mit Wasserrettung Südtirol

LPA - Im Katastrophendienst wird das Land Südtirol auch in Zukunft mit der Wasserrettung Südtirol zusammenarbeiten. Das hat die Landesregierung am Montag dieser Woche beschlossen. Heute (Mittwoch, 19. Dezember) hat sich Landeshauptmann und Landeszivilschutzreferent Luis Durnwalder mit Wasserrettungspräsident Franz Niederkofler über die Form der Zusammenarbeit geeinigt.

Das Land wird auch künftig mit der Wasserrettung Südtirol zusammenarbeiten, im Bild LH Durnwalder, Zivilschutz-Abteilungsdirektor Staffler und Wasserrettungspräsident Niederkofler

Mit Jahresende läuft die geltende Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Land und Wasserrettung Südtirol aus. Am vergangenen Montag hat sich die Landesregierung für eine weitere Kooperation ausgesprochen und damit die Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss geschaffen.

Am heutigen Mittwoch hat der Präsident der Südtiroler Wasserrettung, Franz Niederkofler, mit Landehauptmann Durnwalder die Form der Zusammenarbeit vereinbart.

"In Südtirol gewährleisten neben der Wasserrettung auch die Feuerwehren, die Bergrettungsdienste und die Suchhundegruppen den Bergungsdienst bei Notfällen. Besondere Aufgabe der Wasserrettung ist es, Personen und Tiere in Gewässern zu suchen und zu retten, diese unabhängig von Tages- und Jahreszeit zu bergen und auch Gegenstände aus dem Wasser zu bergen", erklärte der Landeshauptmann beim Vertragsabschluss.

"Alarmiert wird die Wasserrettung gleich wie alle anderen Bergungsdienste über die Landesnotrufzentrale", erläutert Hanspeter Staffler, Direktor der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz. Die Einsätze erfolgen entweder mit einem Helikopter oder mit bodengebundenen Rettungsmitteln. Der Dienst der Freiwilligen Wasserretter ist unentgeltlich. "Das Land kommt für die laufenden Ausgaben der Wasserrettung von 64.000 Euro jährlich auf", präzisiert der Landeshauptmann.

"Die Ausarbeitung und Durchführung der Vereinbarung obliegen dem Landesamt für Zivilschutz, die Dauer ist auf drei Jahre festgelegt", erklärt der mit der Ausarbeitung des Vertrages beauftragte Direktor im Zivilschutzamt, Günther Walcher.

jw