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Sonderbetrieb für Wildbachverbauung informiert über Instandhaltungsmaßnahmen längs der Etsch

LPA - Die Instandhaltungsmaßnahmen längs der Etsch waren das Thema einer Informationsveranstaltung, zu der der Sonderbetrieb für Wildbachverbauung heute Vormittag nach Neumarkt eingeladen hat. Landeshauptmann Luis Durnwalder und der Leiter der Abteilung Wasserschutzbauten, Rudolf Pollinger, informierten dabei über die durchgeführten, laufenden und geplanten Arbeiten und standen bei der anschließenden Diskussion den rund hundert Veranstaltungsteilnehmern Rede und Antwort.

Das Land Südtirol hat am 1. Januar 2000 vom Staatsbauamt die Zuständigkeit für den Südtiroler Abschnitt der Etsch und den Eisack übernommen. Seither führt der Sonderbetrieb für Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung vor allem an der Etsch regelmäßig Instandhaltungsarbeiten wie Holzschlägerungen und Räumungen von Geschiebe durch.
Die Etsch hat durch die Regulierung Mitte des 19. Jahrhunderts ihren natürlichen Charakter eingebüßt, so dass sie heute als künstliches Gerinne betrachtet wird und entsprechend zu pflegen ist. Oberstes Ziel des Sonderbetriebes sei es, so betonten der Landeshauptmann und der Leiter des Sonderbetriebes, Rudolf Pollinger, bei der heutigen Veranstaltung, die Sicherheit direkt betroffener Bürger, und das sei immerhin fast ein Drittel der Südtiroler Bevölkerung, zu gewährleisten. Es stelle sich also nicht die Frage nach dem Ob sondern nach dem Wie. Diese Frage stand auch im Mittelpunkt der heutigen Informationsveranstaltung, zu der an die hundert Personen - darunter Vertreter der betroffenen Gemeinden, von Umweltverbänden, von Bonifizierungskonsortien sowie Privatpersonen - erschienen waren.
Von Herbst 1999 bis Frühjahr 2000 wurden Erhebungen der Vegetation an der Etsch von Meran bis Salurn durchgeführt. Die Ergebnisse - so die Fachleute der Wildbachverbauung- zeigten, dass die Bestände an der fast durchgehend verbauten Etsch differenziert zu betrachten seien. Dies vor allem weil die Etsch in ein Netz von Infrastrukturen eingebunden ist wie etwa Straßen, Brücken, Eisenbahntrasse, Autobahn, Siedlungen und Gewerbezonen. Dadurch ergeben sich vielerorts aus Sicht des Hochwasserschutzes kritische Abschnitte, die zunächst einer intensiveren Pflege bedürfen als Stellen, die abseits von Infrastrukturen liegen. So werden beispielsweise Brückenbereiche in Zukunft von Strauch- und Baumvegetation freigehalten, Sandbänke und dichte Pflanzenbestände müssen an Engstellen entfernt werden und zudem müssen die aufkommenden Pflanzen an diesen Stellen in Zukunft niedrig, elastisch und biegsam bleiben. Häufig trifft man auch auf hohe Bäume entlang von stark befahrenen Straßen und auf überalterte Bestände, die es auf den Stock zu setzen oder zu durchforsten gilt. Andererseits gibt es auch schutzwasserwirtschaftlich nicht gefährdete Abschnitte. Diese Bereiche werden zunächst geschützt und später einer Biotoppflege unterstellt.
Wildbachverbauungschef Pollinger legte im Rahmen seines Kurzreferates die Ziele der Pflegearbeiten entlang der Etsch dar, die in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der Schutzwasserwirtschaft zu sehen seien. Der Sonderbetrieb für Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung versuche im Rahmen der Pflegearbeiten schutzwasserwirtschaftliche Aspekte mit ökologischen Anforderungen zu vereinen und eine strukturierte Ufervegetation entlang der Etsch mit verschiedenen Vegetationstypen und ökologischen Nischen zu schaffen, um damit sowohl ökologischen Anforderungen gerecht zu werden, als auch den Wert des Flußraumes in Bezug auf Freizeit und Erholung zu steigern. Mit kleinen Projekten solle in Zukunft Habitats- und Biotopmanagement betrieben werden.
Was die Pflegemaßnahmen im Einzelnen angehe, so Pollinger, würden Altholzbestände auf den Stock gesetzt und damit verjüngt, Anlandungen von Feinsand periodisch ausgebaggert, Ufergehölze ebenfalls auf den Stock gesetzt, damit diese elastisch und biegsam bleiben, zu dichte Bestände lediglich einer Durchforstung unterzogen, Schmalstellen und in Brückenbereiche mit Schilfröhricht oder Trockenwiesen bepflanzt, Schotterbänke nach Möglichkeit belassen. Außerdem wolle man ökologisch wertvolle Flächen oder Objekte erhalten oder in ihrer Struktur verbessern.
Die Schlägerungsarbeiten und Flußbetträumungen sollen auf die Zeit von etwa Mitte November bis Ende März beschränkt werden; im Sommer will man sich beim Mähen auf jene Abschnitte beschränken, die bei einem Hochwasser für eine reibungslose Beobachtung der Dämme notwendig sind. Für andere Bereiche - z. B. Brückenbereiche -ist einmal jährlich und zwar im Herbst eine Mahd vorgesehen.
Bei der anschließenden Diskussion wurde klargestellt, dass die Instandhaltungsmaßnahmen nur ein Beitrag zum Hochwasserschutz seien. Gesprochen wurde über mögliche weitere Maßnahmen, so die Schaffung von Rückhalteflächen. Diese machten - so die Fachleute - aber nur im oberen Flusslauf einen Sinn. Angesprochen wurde auch die Verantwortung der Gemeinden, die Bedeutung der Raumordnung, die Notwendigkeit eines ökologischen Gleichgewichtes.

jw