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Zweite Landschaftsschutzkommission: Höfezufahrt, Gasleitung, Boé-Piste
LPA - Die Zweite Landschaftsschutzkommission hat gestern (Dienstag, 18. September) nicht nur den neuen Vorschlag zur Erschließung der Antersasc-Alm zurückgewiesen (wir haben berichtet), sondern auch eine Reihe von Projekten gutgeheißen, darunter Verbesserungen an der Skipiste Boé, die Verlegung der Snam-Gasleitung am Eingang des Pustertals sowie Instandhaltungsarbeiten an der Zufahrtsstraße zu den Redensberger Höfen.
Die Gemeinde Rasen Antholz will die Zufahrtsstraße zu den "Redensberger Höfen" in Stand setzten. Das Projekt, das gestern der Landschaftsschutzbehörde zur Überprüfung vorlag, sieht drei Steinschlagschutzwände und eine Zyklopenmauer sowie die Bewehrung bzw. Verstärkung des Erdreichs vor, um die Zufahrt vor Steinschlag zu sichern. Das Projekt wurde unter der Bedingung befürwortet, dass die Zyklopenmauern ausschließlich mit örtlich vorkommenden Gesteinsarten ausgeführt werden und die Landesforstbehörde die Arbeiten überwacht.
Im Zusammenhang mit dem Bau der Umfahrung von Obervintl verlegt die Gesellschaft Snam Rete Gas ihre Gasleitung im Bereich der Pustertaler Straße (SS 49) zwischen der Autobahnausfahrt in den Gemeinden Natz Schabs, Mühlbach und Vintl neu. "Bei dem Projekt, das wir gestern überprüft haben, geht es um die Verlegung von 510 Metern Metallrohr. Zudem ist eine neue Unterbrechungsanlage vorgesehen", erklärt Kommissionsvorsitzender Adriano Oggiano. Die Kommission hat das Projekt mit den Auflagen befürwortet, dass der gesamte Baum- und Strauchbestand aus landschafsökologischen Gründen erhalten bleiben, die nicht mehr verwendete Gasleitung und die Unterbrechungsanlage zur Gänze abgebrochen und entfernt werden und dass eventuell in Mitleidenschaft gezogene Trockenmauern fachgerecht wieder errichtet werden.
Grünes Licht gab die Landschaftsschutzbehörde schließlich auch für Verbesserungsarbeiten an der Skipiste Boè im Gemeindegebiet von Corvara und zwar nahe der Piz-Boè-Bergstation: Dort sollen Felsvorsprünge und Unebenheiten beseitigt werden, um das Durchkommen der Pistenfahrzeuge zu ermöglichen. Dies sei, so die Seilbahngesellschaft, notwendig, um die anfallenden Schneemengen zu beseitigen. Dies sei aus Sicherheitsgründen notwendig, zumal die Zone auch ins Lawinenkataster eingetragen ist. Die Arbeiten betreffen einen 210 Meter langen Abschnitt. Die durchschnittliche Breite liegt bei sieben Metern, die maximale Höhe des Eingriffs bei einem Meter. In diesem Fall schrieb die Zweite Landschaftsschutzkommission eine Wiederbegrünung vor. Dabei muss das ursprünglich abgetragene Material wieder verwendet werden, das überschüssige Material muss in Absprache mit der Forstbehörde im Pistenbreich abgelagert werden. Zudem wurden die Bauherrn zur Hinterlegung einer Kaution von 15.000 Euro verpflichtet.
jw