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Landschaftsschutz: Landesregierung verkleinert Kommissionen und will Fonds aufstocken
Die vor einigen Monaten erfolgte Zusammenlegung der Landesabteilung Natur und Landschaft mit der Abteilung Raumentwicklung wirkt sich auch auf die Zusammensetzung der verschiedenen Landschaftskommissionen aus: Die Landesregierung hat heute (17. September) die Zweite Landschaftsschutzkommission und die „29er"-Kommission verkleinert. In Sachen Landschaftsschutz hat sich die Landesregierung auch mit dem Landschaftsfonds und dessen Ausstattung beschäftigt.
Die Umstrukturierungen in der Landesverwaltung und Zusammenlegung von Abteilungen führt auch zu einer Reihe von Anpassungen in nachgeordneten Gremien, die mit Beamten aus der Verwaltung beschickt werden. „Die Umbesetzung von Kommissionen ist auch nach der Vereinigung der Abteilung Natur und Landschaft mit der Abteilung Raumentwicklung notwendig geworden, weil bisher in bestimmten Kommissionen sowohl Vertreter der einen als auch der anderen Abteilung saßen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Heute hat die Landesregierung die Zweite Landschaftsschutzkommission und die so genannte „29er"-Kommission umbesetzt und dabei auch die Vorgaben des Staates umgesetzt, der eine Verkleinerung aller Gremien vorgesehen hat.
Die Zweite Landschaftsschutzkommission besteht künftig aus fünf und somit um zwei Mitgliedern weniger als bisher. In der Kommission vertreten sind zwei Beamte aus der Abteilung Natur, Landschaft und Raumordnung, der Bürgermeister der jeweils betroffenen Gemeinde (der bisher nur beratendes Mitglied der Kommission war) sowie je ein Vertreter der Abteilungen Forst und Landwirtschaft. Fallweise werden Experten der Denkmalpflege berufen. Nicht mehr in der Kommission sind hingegen ein Vertreter des Bauernbundes sowie der Landschafts- bzw. Naturschutzverbände.
Ebenfalls neu zusammengesetzt sein wird in Zukunft die 29er-Kommission, die das Bauen im landwirtschaftlichen Grün überwacht. In dieser Kommission sitzen der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde sowie je ein Vertreter der Abteilungen Landwirtschaft, Forst sowie Natur, Landschaft und Raumentwicklung. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bürgermeisters.
In Sachen Landschaftsschutz hat sich die Landesregierung heute auch mit dem Landschaftsfonds befasst, der zwar schon seit einigen Jahren besteht, dessen Beschickung mit Geldern aber nicht so funktioniert hat, wie es sich die Landesregierung vorgestellt hat. Wie Landeshauptmann Durnwalder erklärte, hatte die Landesregierung bei der Einrichtung des Fonds die Absicht, die Gelder, die aus den Sanktionen bei Landschaftsschutzvergehen eingehen, in den Fonds fließen zu lassen. Nun, so Durnwalder, seien zwar die Strafgelder geflossen, aber aus verwaltungstechnischen Gründen sei es nicht möglich gewesen, diese Mittel in den Fonds zu transferieren. Damit der Landschaftsfonds seiner Zweckbestimmung - Maßnahmen für den Landschaftsschutz zu setzen - gerecht werden kann, soll nun ein neuer Weg zur Aufstockung des Fonds gefunden werden. Landeshauptmann Durnwalder hat vorgeschlagen, dass man die Energie-Umweltgelder für den Fonds zweckbinden könne: „Die Kraftwerksbetreiber müssen in den kommenden 30 Jahren ja über 400 Millionen Euro an Umweltgelder an Gemeinden und Land bezahlen. Einen Teil der Umweltgelder für das Land könnte man in den Landschaftsfonds fließen lassen."
ohn