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Großwasserableitungen: Landesregierung lehnt Gesuche ab
Die Landesregierung hat heute (27. August) beschlossen, dass die Konzessionen für Großwasserableitungen zur Stromproduktion über öffentliche Ausschreibungen vergeben werden müssen und wird deshalb die bereits vorliegenden Gesuche für Kraftwerke mit über 3000 Kilowatt Nennleistung archivieren. Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung berichtete, hat die Landesregierung heute bereits die ersten vier Gesuche abgelehnt.
Über 300 Gesuche für Wasserableitungen zur Stromproduktion liegen den zuständigen Landesämtern zur Bearbeitung bzw. der Landesregierung zur Vergabe vor. Nachdem die Regierung in Rom nun beschlossen hat, dass alle Konzessionen auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung und nicht mehr durch die Landesregierung vergeben werden müssen, hat sich die Landesregierung heute mit der Materie befasst und beschlossen, die bereits eingelangten Gesuche für Großwasserableitungen, also für Kraftwerke mit über 3000 Kilowatt Nennleistung, zu archivieren, während bei den übrigen Gesuchen von Fall zu Fall entschieden werde, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung berichtete.
Gemäß diesem Grundsatz hat die Landesregierung heute bereits vier Gesuche abgelehnt. Zwei der Konzessionsgesuche betrafen Ableitungen an der Passer, eines eine Ableitung an der Etsch und eines eine Ableitung an der Gader.
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