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Mehr sehen mit weniger Licht: Richtlinien gegen Lichtverschmutzung in Kraft

LPA - Südtirolweit gelten seit kurzem Richtlinien zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und zur Energieeinsparung. „Wir wollen mit diesen Vorgaben eine unnötige und umweltschädigende Beleuchtung des Nachthimmels vermeiden und Energie einsparen", sagt der für Umwelt zuständige Landesrat Florian Mussner, der in einem Rundschreiben die Bürgermeister auf das Inkrafttreten der Bestimmung hinweist.

Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen und einer umgerüsteten Straßenlaterne ist augenscheinlich

Von Lichtverschmutzung spricht man, wenn die nächtliche Dunkelheit durch von Menschen betrieben Lichtquellen erhellt wird. Diese Lichtverschmutzung wirkt sich auf die Umwelt, auf Pflanzen und Tiere ebenso wie auf den Menschen aus. Beispielsweis sind lichtverschmutzte Meere, Böden oder Lufträume für viele Lebewesen nicht mehr bewohnbar. Zudem benötigt die nächtliche Beleuchtung Energie. Die Landesregierung hat daher Ende vergangenen Jahres Richlinien zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und zur Energie-einsparung festgelegt.

„Diese Kriterien wurden in der Folge der Europäischen Kommission zur Überprüfung vorgelegt", erklärt der für Umweltschutz zuständige Landesrat Florian Mussner. „Nachdem das Notifizierungsverfahren abgeschlossen worden ist, konnten die Kriterien am 31. Juli 2012 im Amtsblatt der Region veröffentlicht werden und sind nun rechtskräftig", so Landesrat Mussner weiter.  

Die nun rechtwirksamen Vorgaben regeln den Bau neuer Anlagen zur öffentlichen Außenbeleuchtung, zielen aber auch auf die stufenweise Anpassung bereits bestehender öffentlicher Außenbeleuchtungen in ganz Südtirol ab. "Zum einen sollen künftig Flächen oder Gegenstände nur mehr gezielt beleuchtet und der Nachthimmel nicht unnötig erhellt werden", so Landesrat Mussner. Auch sollen neue, energie- und umweltschonende Beleuchtungskörper zum Einsatz kommen. Hilfestellung in allen Fragen zur Anwendung der neuen Kriterien leistet die Landesumweltagentur sowohl den Gemeinden und als auch Privatpersonen. Sachbearbeiter ist Walter Haberer, im Landesamt für Energieeinsparung (eMail: walter.haberer@provinz.bz.it, Tel. 0471 4147 26).

Die neuen Richtlinien zur Minderung der Lichtverschmutzung sind auf den Bürgernetzseiten der Landesumweltagentur unter www.provinz.bz.it/umweltagentur/energie/lichtverschmutzung.asp zu finden.

jw