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Rambach: Landesregierung lehnt Großkraftwerk ab

Am Rambach im Oberen Vinschgau darf kein Großkraftwerk, also ein E-Werk mit einer Nennleistung von über 3000 Kilowatt, errichtet werden. Dafür können Konzessionen für mehrere Kleinkraftwerke mit insgesamt 3000 Kilowatt Nennleistung vergeben werden. Dies hat die Landesregierung heute (2. Juli) beschlossen.

Die Nutzung des Rambachs für die Energieerzeugung ist im Obervinschgau kontrovers diskutiert worden. Landesämter, Umweltorganisationen und Bürgermeister von Mals, Glurns und Taufers im Münstertal haben sich beispielsweise im so genannten Rambach-Dialog über die Folgen einer energiewirtschaftlichen Nutzung, der touristische Attraktivierung als Erholungszone und einer totalen Unterschutzstellung des Rambachs ausgetauscht.

Heute hat die Landesregierung mit der Anpassung des Umweltschutzplanes die Weichen für die Zukunft des Rambachs gestellt. Landeshauptmann Luis Durnwalder: „Wir haben beschlossen, dass am Rambach keine Großwasserableitung errichtet werden darf, dafür aber mehrere Ableitungen für Kraftwerke, die in Summe aber auf nicht mehr als auf 3000 Kilowatt Nennleistung kommen.“

Neben dieser Grundsatzentscheidung hat die Landesregierung heute auch zwei Konzessionen für Wasserableitungen zugestimmt, und zwar einer Ableitung für ein Kraftwerk am Schwarzenbach in der Gemeinde Ahrntal und einer Ableitung aus einem Zufluss des Pfundererbachs in der Gemeinde Vintl.

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