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Müll- und Abwasserentsorgung: Ausnahmen für Schutzhütten und Höfe

Für Schutzhütten und abgelegene Bauernhöfe wird es bei der Entsorgung von Müll und Abwasser künftig eine Sonderregelung geben. "Es ist kaum durchführbar, diese Gebäude an das normale Entsorgungssystem anzubinden, weshalb wir vereinfachte Regelungen vorsehen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass Gebäude an das Abwassernetz angebunden werden müssen. Und auch für den Transport von Müll gibt es enge Schranken. "Beide Regelungen sind für Schutzhütten oder weit abgelegene Höfe aber kaum praktikabel", so Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. Und er ergänzt: "Wir werden aber trotzdem oft mit der Frage konfrontiert, nachdem wir Schutzhütten eine Lizenz erteilen müssen und Höfe auch mitunter Urlaub am Bauernhof anbieten wollen."

Deshalb hat man heute beschlossen, für diese Gebäude eine Ausnahme einzuführen. Sie sieht für die Abwasserentsorgung auch die Möglichkeit der Errichtung einer Sickergrube vor, für den Mülltransport eine vereinfachte Regelung. "Allerdings gilt diese nur für den Transport bis zur nächsten normalen Müllsammelstelle, ab dort gelten die herkömmlichen Regeln", so der Landeshauptmann heute.

chr