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Ab Sonntag Spritzverbot für Obstanlagen über 1.000 Metern Meereshöhe

LPA - In Obstbauanlagen ab 1.000 Metern Meereshöhe dürfen ab diesem Sonntag, dem 15. April, keine bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies teilt Direktor Konrad Mair vom Landesamt für Obst- und Weinbau in der Landesabteilung Landwirtschaft mit.

Ab Sonntag, dem 15. April, ab 00.00 Uhr dürfen somit in den Obstbauanlagen ab einer Meershöhe von 1.000 Metern keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, die die Wirkstoffe Abamectin, Alpha-Cypermethrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyflutrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Teflubenzuron, Thiamethoxam oder Tebufenpyrad enthalten.


Das Verbot bleibt bis auf Widerruf aufrecht.

Zudem weist das Landesamt für Obst- und Weinbau darauf hin, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.

mac