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Spritzverbot zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe wird wieder aufgehoben

LPA - Stufenweise, wie es eingeführt wurde, wird das Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel nun auch wieder aufgehoben. Dies teilt die Landesabteilung Landwirtschaft mit.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird für alle Obstbauanlagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe wie folgt aufgehoben:

In den Gemeinden Nals, Tisens, Gargazon, Burgstall, Lana, Tscherms, Marling, Algund, Meran, Tirol, Schenna, Kuens, Riffian, St. Martin in Passeier und St. Leonhard in Passeier am Montag, dem 16. April, um 24.00 Uhr;

im Vinschgau ab der Töll auf der orographisch linken Seite der Etsch (Sonnenseite) am Donnerstag, dem 19. April, um 24.00 Uhr.

Für alle anderen Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe wird das Verbot am Sonntag, dem 22. April, um 24.00 Uhr aufgehoben.

In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen.

mac