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Bienengefährdende Mittel: Spritzverbot wird stufenweise aufgehoben

LPA - Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird für alle Obstbauanlagen bis fünfhundert Meter Meereshöhe am übermorgigen Donnerstag aufgehoben. Dies gibt die Landesabteilung Landwirtschaft bekannt.

Die Aufhebung dieses Verbots für Obstbauanlagen bis zu einer Meereshöhe von fünfhundert Metern gilt ab Donnerstag, dem 12. April , um 24.00 Uhr. In höher gelegenen Obstbauanlagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.

mac