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Ab Sonntag Verbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel während Obstblüte

LPA - In Obstbaulagen zwischen 750 und 1000 Metern Meereshöhe dürfen ab diesem Sonntag, dem 8. April, keine bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies teilt Amtsdirektor Konrad Mair vom Landesamt für Obst- und Weinbau in der Landesabteilung Landwirtschaft mit.

Ab Sonntag, dem 8. April (00.00 Uhr), dürfen somit in den Obstbauanlagen zwischen 750 und 1000 Metern Meereshöhe keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, die die Wirkstoffe Abamectin, Alpha-Cypermethrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyflutrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Teflubenzuron, Thiamethoxam oder Tebufenpyrad enthalten.

Das Verbot bleibt bis auf Widerruf aufrecht.

Zudem weist das Landesamt für Obst- und Weinbau darauf hin, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.

mac