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1. April: Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel bis 750 Meter

LPA - Bereits seit 29. März dürfen Obstbaulagen in verschiedenen Gemeinden bis zu 500 Metern Meereshöhe nicht mit bienengährdenden Pflanzenschutzmittel behandelt werden. Nun hat die Landesabteilung Landwirtschaft das Verbot ausgeweitet. Ab Sonntag, 1. April, darf in nahezu allen Obstbaulagen bis auf 750 Meter Meereshöhe bis auf Widerruf nicht mehr gespritzt werden.

Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, richtet sich nach dem Fortschreiten der Blüte in den Obstkulturen. Ab Sonntag, 1. April, gilt es für alle Obstbaulagen bis zu 750 Metern. Eine Ausnahme bildet der Vinschgau, wo das Verbot ab der Töll auf der orographisch rechten Seite der Etsch (Nörderseite) erst ab Freitag, 6. April 2012, wirksam wird.  

Bei den vorübergehend verbotenen Pflanzenschutzmitteln, die jährlich neu festgelegt werden, handelt es sich um all jene, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, a-Cypermethrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothiadin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dichlobenil, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox,  Fenoxycarb, Flufenoxuron, Imidacloprid, Lambda-Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos-methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Teflubenzuron, Thiamethoxam und Tebufenpyrad.

Das Verbot bleibt bis auf Widerruf aufrecht. Zum Schutz der Bienen dürfen blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden.

jw