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II. Landschaftsschutzkommission: Ja zu Vorhaben auf Seiser Alm, in Laas und Niederdorf

LPA - Mehrere Projekte hat die Zweite Landeskommission für Landschaftsschutz am Dienstag, 20. März, unter die Lupe genommen. Grünes Licht hat das Gremium für Bodenverbesserungsarbeiten auf der Seiser Alm, für den Bau eines Waldweges in Laas und für eine Deponie für Aushubmaterial in Niederdorf gegeben.

Auf der Skipiste „Laurin“ auf der Seiser Alm in der Gemeinde Kastelruth dürfen Bodenverbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Betroffen ist vor allem der Mittelteil der Skipiste, insgesamt sollen 1700 Kubikmeter Material auf einer Fläche von 7400 Quadratmetern bewegt werden. Die II. Landschaftsschutzkommission hat das von der Betreibergesellschaft der Laurin-Lifts "Rabanser Seilbahnen GmbH" vorgelegte Projekt dazu gutgeheißen, allerdings mit einigen Auflagen. So sollen nach Abschluss der Arbeiten Begrünungsmaßnahmen erfolgen, die sich gut in die Landschaft einfügen. Zudem wurde die Hinterlegung einer Kaution in der Höhe von 8.000 Euro sowie die Überwachung der Arbeiten durch die Forstbehörden festgelegt.

Überprüft und gutgeheißen hat die II. Landschaftsschutzkommission auch das von der Gemeinde Niederdorf vorgelegte Projekt für eine Deponie für Aushubmaterial auf verschiedenen Grundparzellen in Niederdorf. Geplant ist, so der Vorsitzende der II. Landschaftsschutzkommission, Adriano Oggiano, in Absprache und unter Aufsicht der Forstbehörden, die Ablagerung von 6500 Kubikmeter Material auf einer Fläche von 2700 Quadratmetern und bis zu einer Höhe von sechs Metern. Das Gremium hat vorgeschrieben, dass nach Beendigung der Arbeiten dem Ort angepasste Wiederaufforstungsmaßnahmen durchgeführt und die zeitweilige Lkw-Zufahrt wieder in den ursprünglichen Zustand rückgeführt wird. 

Ein positives Gutachten hat die II. Landschaftsschutzkommission auch für den Bau des Waldweges „Friniger Berg“ in der Gemeinde Laas abgegeben. Der entsprechende Antrag kam von der Eingenverwaltung der Bodennutzungsrechte Tanas. Vorgesehen ist eine Zufahrt mit einer Länge von 740 Metern und einer Breite von 3,5 Metern durch ein bisher noch unerschlossenes Waldstück über 1950 Metern Seehöhe. Sämtliche Arbeiten haben unter Aufsicht der Forstbehörde zu erfolgen, so die Auflage der II. Landschaftsschutzkommission.

SAN