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Zweite Landschaftsschutzkommission: Positive Gutachten für Hütte und Wege

LPA - Die zweite Landschaftsschutzkommission unter dem Vorsitz von Adriano Oggiano hat bei ihrer Sitzung in dieser Woche den Wiederaufbau der Nassereith-Hütte in der Texelgruppe, Meliorierungsarbeiten auf der Rittner Alm und den Bau eines Forstweges im Armentarola-Gebiet gutgeheißen.

Gutgeheißen hat die zweite Landschaftsschutzkommission das von der Zielalminteressentschaft eingereichte Gesuch für den Abbruch und Wiederaufbau der Nassereith-Hütte auf 1523 Metern Meereshöhe in der Texelgruppe (Gemeinde Partschins). An keiner Stelle, wird präzisiert, dürfen Betonfundamente aus dem Boden ragen. Bei der Errichtung der neuen Schutzhütte muss das Abbruchmaterial der alten Hütte wieder verwendet werden. Nicht wieder verwendbare Materialien müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Arbeiten müssen im Einvernehmen mit der Forstbehörde durchgeführt werden. Eine Kaution in Höhe von 7.500 Euro ist zu hinterlegen.

Ein positives Gutachten hat die zweite Landschaftsschutzkommission auch der Alminteressentschaft Ritten für die Ausführung von Meliorierungsarbeiten auf der Rittner Alm gegeben sowie für den Bau von zwei Traktorwegen; das Gebiet umfasst an die vierundzwanzig Hektar Wald und Almwiesen zwischen 1600 und 1900 Metern Meereshöhe und betrifft auch das Schutzgebiet Rittner Horn neben dem Skigebiet. Vorgesehen sind zwei Traktorwege von einem Kilometer Länge und zweieinhalb Kilometern Breite. Die Arbeiten müssen im Einvernehmen mit der Forstbehörde durchgeführt werden.

Gutgeheißen wurde auch das vom Forstinspektorat Bruneck eingereichte Ansuchen zum Bau des Forstweges "Baita defora" in der Gemeinde Abtei. Das Projekt sieht die Anbindung des zum Teil bewaldeten Gebietes oberhalb von Armentarola als Verlängerung der Straße vor, die zu den Störes-Wiesen führt. Der Wald ist Eigentum der Fraktion St. Kassian und der Alminteressentschaft und umfasst rund dreißig Hektar plus drei Hektar Almwiesen. Die Länge der Straße beläuft sich auf 1670 Meter, die Errichtung von Stützvorrichtungen ist nicht vorgesehen. Die Wanderwege, die durch diesen Wegbau unterbrochen oder beschädigt werden, müssen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder instandgesetzt werden. Das auf dem Landschaftsplan der Gemeinde Abtei kartierte Feuchtgebiet muss vor Baubeginn ausgesteckt und weiträumig umfahren werden. Die Entwässerung soll mit bergseitigen offenen Gräben ausgeführt werden.

mac