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Sitzung der I. Landschaftsschutzkommission: die wichtigsten Ergebnisse
LPA - Richtlinien zur Anbringung von Werbemitteln, Informations- und Hinweisschildern, ein sommerliches Fahrverbot ins Pfossental, ein Parkplatz im Naturpark Fanes-Sennes-Prags: diese Punkte standen neben anderen auf der Tagesordnung der Ersten Landschaftsschutzkommission unter dem Vorsitz von Raumordnungs-Ressortdirektor Flavio Ruffini bei ihrer Sitzung am 28. Februar.
Mit dem Landesgesetz vom 12. Dezember vorigen Jahres wurde die Zuständigkeit zur Erteilung der Landschaftsschutzermächtigung für die Anbringung von Werbemitteln, Informations- und Hinweisschildern an die Bürgermeister übertragen. Die von der Ersten Landschaftsschutzkommission nunmehr einstimmig genehmigten Richtlinien finden nach entsprechender Beschlussfassung durch die Landesregierung im gesamten Landesgebiet Anwendung, mit Ausnahme der Wohnbauzonen und Gewerbegebiete mit genehmigtem Durchführungsplan; sie sind für die Bürgermeister bindend und sollen eine einheitliche Vorgangsweise auf dem gesamten Landesgebiet gewährleisten.
Genehmigt hat die Erste Landschaftsschutzkommission den Antrag der Gemeinde Schnals, ein zeitlich beschränktes Fahrverbot für den Almweg ins Pfossental im Unterschutzstellungsdekret des Naturparks Texelgruppe zu verankern. Vom 15. Mai bis 31. Oktober eines jeden Jahres gilt somit ein absolutes Fahrverbot in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr, wobei Notfallsituationen von dieser Regelung ausgenommen sind und dringliche Fahrten nach Einholung einer Genehmigung durchgeführt werden können. Die Gemeinde, die örtliche Forstbehörde und das Naturparkamt sind überzeugt, dass diese Regelung zu einer Aufwertung des hinteren Pfossentals beiträgt, da die unerwünschten Auswüchse des derzeitigen Fahrzeugverkehrs zu den Almen des Pfossentals in der Hauptwanderzeit nun unterbunden werden und eine geregelte Erholungsnutzung im Sinne der Naturparkziele gewährleistet wird.
Der Gemeinderat von Abtei hatte eine Abänderung zum Bauleitplan betreffend die Ausweisung eines öffentlichen Parkplatzes in der Örtlichkeit Capanna Alpina beschlossen. Da die betroffene Fläche im Naturpark Fanes-Sennes-Prags liegt, ist für diese Abänderung die Eintragung des Parpklatzes im Unterschutzstellungsdekret notwendig. Da der Parkplatz bereits seit Jahren besteht und die Capanna Alpina einen der Hauptzugänge zum Naturpark darstellt, wurde der Antrag einstimmig angenommen und der Parkplatz im Unterschutzstellungsdekret eingetragen.
Genehmigt hat die Erste Landschaftsschutzkommission auch den überarbeiteten Landschaftsplan von Prettau: Der alte Landschaftsplan aus dem Jahr 1983 wird in Absprache mit der Gemeindeverwaltung an die aktuellen Schutzbestimmungen und urbanistischen Standards angepasst. Um die bestehende Siedlungsstruktur mit den eher kompakten Ortschaften zu unterstützen, werden die landwirtschaftlichen Flächen zwischen den Ortschaften und die Randbereiche mittels Bannzonen vor Verbauung geschützt, zudem werden die beiden ökologisch hochwertigen Biotope bestätigt. Neben dem Waldnersee werden drei neue Naturdenkmäler ausgewiesen: das Feuchtgebiet am Grubbachmoos, die Hängefichte beim Forstgarten und der Notfeldsee.
mac