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Große Waldbrandgefahr: Feuer ausnahmslos verboten, Strafen verdoppelt

LPA - Derzeit besteht wegen der anhaltenden Trockenheit große Waldbrandgefahr. Deshalb ist es ausnahmslos verboten, in Wäldern und daran angrenzenden Bereichen Feuer zu entfachen, wie der Direktor des Landesamtes für Forstverwaltung Florian Blaas unterstreicht. Eine bessere Handhabe zur Vermeidung von Waldbränden verspricht sich der Landesforstdienst von den Neuerungen im Landesforstgesetz, die seit 4. Jänner dieses Jahres in Kraft sind.

Wegen der anhaltenden Trockenheit herrscht derzeit in Südtirol große Waldbrandgefahr. Nach den neuen Bestimmungen des Landesforstgesetzes ist es ausnahmslos verboten, im Wald und in einem Sicherheitsabstand von zwanzig Metern Feuer anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Zum Schutz von Wald und Umwelt ruft der Landesforstdienst daher die Bevölkerung zur Beachtung des Verbots auf. "Wir zählen darauf, dass grundsätzlich jedes Risikoverhalten vermieden wird, das einen Waldbrand verursachen könnte", betont Landesamtsdirektor Florian Blaas.

Sollte es zu einem Waldbrand kommen, muss die Feuerwehr sofort alarmiert werden; beginnende Busch- und Waldbrände müssen unverzüglich unter der Notrufnummer 115 gemeldet werden.

Der Landesforstdienst verweist zudem darauf, dass die neue Regelung eine Verdoppelung der vorgesehenen Verwaltungsstrafen von 100 Euro oder Verwaltungsstrafen wegen besonders fahrlässigen Umgangs mit Feuer im Wald vorsieht. Weiters kann ein Waldbrand neben Verwaltungsstrafen für die Verantwortlichen auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

Weitere Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald sowie das Verhalten im Falle eines Waldbrandes finden sich auf der Homepage der Landesabteilung Forstwirtschaft unter www.provinz.bz.it/forst/ und der Landesabteilung Brand- und Zivilschutz unter http://www.provinz.bz.it/zivilschutz/was-tun/waldbrand.asp

mac