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LR Laimer: 55-Prozent-Steuerabzug bei energetischer Sanierung bis Jahresende nützen

Noch bis Ende 2012 können für die energetische Sanierung von Gebäuden 55 Prozent der Investitionskosten von der Steuer abgezogen werden. Danach sieht der Staat für die Sanierung von Gebäuden nur noch den (bereits gültigen) Steuerabzug von 36 Prozent vor. Landesrat Michl Laimer erinnert deshalb alle Südtiroler, die ihr Haus energetisch sanieren wollen, daran, rechtzeitig vor der Reduzierung der Förderung die Sanierung anzugehen.

"Italien hat seinerzeit als einziger Staat in Europa die Abschreibungsmöglichkeit eingeführt und dann Jahr für Jahr verlängert. Ende 2012 ist mit den 55 Prozent aber endgültig Schluss, deshalb sollten sich alle Südtiroler, die von der staatlichen Regelung profitieren wollen, rechtzeitig die Sanierung ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses in Angriff nehmen", so Landesrat Laimer. Für Laimer ist es nicht selbstverständlich, dass der Staat diese Abzugsmöglichkeit gewähre, allerdings sei es schade, dass Italien nun den eingeschlagenen Weg nicht weiter gehe. "Allen Sparmaßnahmen zum Trotz hätte der Staat mit der unbefristeten Verlängerung der Steuerabschreibung ein Zeichen in Richtung nachhaltiges Wachstum und Umweltschutz gesetzt. Die Begünstigung war ein Anreiz zur energetischen Sanierung für viele Haus- und Wohnungsbesitzer, aber in Zeiten der Wirtschaftskrise auch ein Anschub für Unternehmen, die im Bausektor tätig sind. Bei uns in Südtirol hat die Landesregierung diese Aspekte bereits seit Jahren in ihre Politik eingebaut und fördert nicht nur die energetische Sanierung seit langem, sondern hat sich jetzt auch die Wiedergewinnung der alten Bausubstanz auf ihre Fahnen geschrieben", so der Landesrat.

Der Abzug von 55 Prozent der Investitionen von der Einkommenssteuer IRPEF kann für Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Optimierung von bestehenden Gebäuden beansprucht werden. Der Höchstbetrag des Abzugs beläuft sich auf 100.000 Euro und muss zu gleichen Teilen auf zehn Jahre aufgeteilt werden. Die Ausgaben müssen belegt und innerhalb Ende 2012 getätigt werden. Mit Jahresbeginn 2013 wird der 55-Prozent- vom bereits jetzt gültigen 36-Prozent-Abzug abgelöst.

Auch bei dieser steuerlichen Begünstigung gibt es Neuerungen, wie Landesrat Laimer erklärt: "Die Steuerabschreibungen in Höhe von 36 Prozent werden für außerordentliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden gewährt. Künftig muss aber der Beginn der Sanierungsarbeiten nicht mehr bei der zuständigen staatlichen Behörde gemeldet werden. Neu ist auch, dass die Baufirmen bei der Ausstellung der Rechnung nicht mehr zwischen Arbeit und Material unterscheiden müssen."

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