News & Events

Ab 1. Jänner 2012 neue Bestimmungen für Heizanlagen

LPA - Mit 1. Jänner 2012 treten neue Bestimmungen zu den Heizanlagen in Kraft. "Damit wollen wir die Emissionsgrenzwerte neu regeln und zudem die Abgasmessungen von Heizanlagen qualitativ verbessern", erklärt Umweltlandesrat Michl Laimer. In Zukunft entfällt die jährliche Abgasmessung für kleine Öl- bzw. Gasheizungen, wie sie häufig in Einzelwohnungen zu finden sind. Für größere Anlagen wurden die Bestimmungen hingegen verschärft und vor allem werden erstmals auch Holzheizungen jährlich kontrolliert.

Ab 1. Jänner 2012 gelten neue Bestimmungen für Heizanlagen.

Die "Genehmigung der neuen Bestimmungen über die Emissionen der Heizanlagen" hatte die Landesregierung mit Beschluss vom 14. März 2011, Nr. 413, bereits im Frühjahr dieses Jahres vorgenommen. Ausgangspunkt für die Neuregelung war, dass die geltenden Bestimmungen für Emissionen von Heizanlagen aus dem Jahre 1993 sich inzwischen wesentlich von den neuen Staats- und Landesbestimmungen zur Luftreinhaltung unterschieden. Aus diesem Grund wurden die Emissionsbestimmungen für Heizanlagen angepasst. In genau einem Monat, am 1. Jänner 2012, treten die Neuerungen nun in Kraft.

Betroffen sind sowohl Öl- und Gasheizungen, als auch Holzheizanlagen. Die neuen Bestimmungen legen die Emissionsgrenzwerte, die Regelmäßigkeit und die Art der Kontrollen der Heizanlagen je nach Anlagengröße fest.

Neue Bestimmungen für Öl-, Gas- und Holzheizungen über 35 kW

Wie bereits seit Jahren bewährt, muss der Betreiber auch mit der neuen Regelung seine Öl- oder Gasheizanlage einmal im Jahr von einem ermächtigten Kaminkehrer messen lassen. Damit ist die Anlage stets gut eingestellt und Emissionen und Verbrauch werden auf einem optimalen Niveau gehalten. Neu ist allerdings, dass die Bestimmungen nur mehr für Öl- und Gasheizanlagen über 35 Kilowatt gelten, bei diesen aber die Grenzwerte angepasst wurden, während bisher auch kleinere Anlagen über 15 KW in Betracht gezogen wurden.

Neu ist weiters, dass mit der neuen Bestimmung erstmalig auch Holzheizanlagen über 35 Kilowatt in Betracht gezogen werden: Auch bei diesen muss ab dem 1. Jänner 2012 ein Mal im Jahr eine Emissionsmessung durch den ermächtigten Kaminkehrer durchgeführt werden.

Die Liste der ermächtigten Kaminkehrer ist unter www.provinz.bz.it/umweltagentur einsehbar. Das Ergebnis der Messungen muss der Kaminkehrer dem Betreiber mittels einer entsprechenden Bescheinigung zustellen.

Qualitätsanforderungen für neue Anlagen

Öl- und Gasheizungen über 35 kW dürfen ab dem 1. Januar 2012 nur dann installiert und in Betrieb genommen werden, wenn bereits der Hersteller die festgelegten Emissionsgrenzwerte garantiert.

Holzheizungen über 35 kW, die nach dem 1. Januar 2012 eingebaut werden, müssen künftig automatisch geregelt werden. Dadurch soll garantiert werden, dass die Verbrennung optimiert und sowohl Emissionen als auch der Verbrauch der Anlage drastisch gesenkt werden.

mpi