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Fall von illegalem Vogelbesitz aufgedeckt
LPA - Ein Schlag gegen den illegalen Vogelfang ist dem Landesamt für Jagd und Fischerei heute (16. November) vormittag in der Gemeinde Natz-Schabs gelungen. Bei einer von der Staatsanwaltschaft Bozen angeordneten Durchsuchung wurden Fangnetze, Fangkäfige und 27 nicht jagdbare Vögel beschlagnahmt.
Unter der Leitung von Hauptforstinspektor Andrea Ragazzoni führten die Förster des Landesamtes für Jagd und Fischerei und der revierzuständige Jagdaufseher Georg Unterkircher eine Hausdurchsuchung in der Gemeinde Natz-Schabs durch, die von der Staatsanwaltschaft Bozen angeordnet worden war. Dabei bestätigte sich der Verdacht auf illegalen Vogelbesitz und Vogelfang.
Bei der Durchsuchung kamen drei mechanische Fangnetze, die im Garten aufgestellt waren, zwei Fangkäfige und 27 finkenartige, nicht jagdbare Vögel (darunter Birkenzeisig, Stieglitz, Erlenzeisig, Grünfink und Gimpel) ans Tageslicht. Die beschlagnahmten Vögel wurden, wie vom staatlichen Jagdgesetz vorgesehen, an geeigneter Stelle sofort freigelassen.
Für illegalen Vogelfang sind Geldstrafen von bis über 2.000 Euro oder bis zu einem Monat Gefängnisstrafe vorgesehen. Wie das Landesamt für Jagd und Fischerei mitteilt, werden Wildfänge von den Vogelzüchtern für Blutauffrischungen sehr geschätzt. Der Schwarzmarktpreis schwanke zwischen 55 Euro für einen Stieglitz und 150 Euro für einen Gimpel. Oft würden diese Exemplare am Rande der Vogelfachmessen getauscht bzw. verkauft.
mpi