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Landesregierung packt Tourismusabgabe und Gemeindenfinanzierung ins Finanzgesetz

Die Landesregierung hat heute (7. November) die Voraussetzungen für eine gesetzliche Neuregelung der Tourismusfinanzierung über das Finanzgesetz geschaffen. Ebenfalls ins Finanzgesetz aufgenommen worden ist die neue, alte Form der Gemeindenfinanzierung: Künftig werden die Gemeinden wieder mit einer Fixquote von 13,5 Prozent an den Einnahmen beteiligt.

Auf staatlicher Ebene ist mit dem Steuerföderalismus die Einführung einer Tourismusabgabe ermöglicht worden. Die Landesregierung hat bereits vor einem halben Jahr entschieden, die Staatsregelung nicht zu übernehmen, war sich jedoch bereits damals im Klaren, dass eine neue Form der Finanzierung der Tourismusorganisationen notwendig sei. Heute hat die Landesregierung nun die Voraussetzungen für eine Neuregelung geschaffen, indem sie im Finanzgesetz einen Passus eingebaut hat, der die Einführung einer Kurtaxe im Ausmaß von bis zu zwei Euro pro Gast und Übernachtung vorsieht. Außerdem ist auch die Möglichkeit vorgesehen worden, dass die Wirtschaftszweige, die vom Tourismus profitieren, an der Tourismusfinanzierung beteiligt werden können. Landeshauptmann Luis Durnwalder: „Neben der Kurtaxe könnte die Finanzierung des Tourismus auch auf jene Bereiche ausgedehnt werden, die vom Fremdenverkehr profitieren. Wir haben die Möglichkeit vorgesehen, dass von den Betrieben ein Aufschlag von einem Promille auf die Mehrwertsteuer eingehoben wird. Allerdings wird dieses Regelung nur eingeführt, wenn sich die Sozialpartner auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen.“

Ebenfalls mit einer Anpassung des Finanzgesetz-Entwurfs einhergegangen ist die Neuregelung der Gemeindenfinanzierung ab dem kommenden Jahr. Seit einigen Jahren wird der Anteil der Gemeinden am Landeshaushalt Jahr für Jahr zwischen Landesregierung und Gemeinden ausgehandelt. Von diesem Modell haben die Gemeinden wider Erwarten nicht profitiert, deshalb hat die Landesregierung nun die Rückkehr zum alten Modell beschlossen. Dieses sieht vor, die Gemeinden mit dem fixen Anteil von 13,5 Prozent an den Einnahmen zu beteiligen. „Der Wunsch der Gemeinden waren zwar 14 Prozent, aber diesem konnten wir nicht entsprechen“, so Landeshauptmann Durnwalder. Gutgeheißen hat die Landesregierung heute auch die Regelung zur Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Gemeinden, die vom Gemeindenverband ausgearbeitet worden ist. Demnach werden nun bei der Aufteilung auch die Einnahmen einer Gemeinde, etwa durch Beteiligungen an einem Kraftwerk oder über die Immobiliensteuer ICI berücksichtigt.

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Landeshauptmann Durnwalder zur Tourismusabgabe