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Luft: Ab dem 1. November wieder Maßnahmen zur Verbesserung

LPA - Mit der kommenden Woche treten wieder Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Kraft. Der Zustand der Südtiroler Luft kann täglich beobachtet werden: www.provinz.bz.it/umweltagentur/luft.asp

Ab Dienstag nächster Woche gelten in  Bozen und Brixen wieder Beschränkungen für bestimmte Fahrzeugtypen: von 7.00 bis 10.00 und von 16.00 bis 19.00 Uhr für die Euro-Klasse 0 und 1 sowie für alle Zweitakt-Motorräder. Die Fahrverbote bleiben das ganze Jahr über in Kraft und werden in der Landeshauptstadt auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt; ab November 2013 wird es zudem alle Dieselfahrzeuge der Euro-Klasse 2 betreffen.

Ein Staatsdekret von 2010 sieht vor, dass in den Gebieten, in denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird, Pläne angewandt werden, welche die Einhaltung des Grenzwertes bis spätestens 2015 garantieren. Diese Pläne müssen an die Europäische Kommission geschickt werden.

Seit sechs Jahren hat Südtirol einen Luftqualitätsplan mit Maßnahmen, die dort anzuwenden sind, wo die Grenzwerte überschritten werden: In Bozen wird der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter auf einer Fläche von rund 3,4 Quadratkilometern überschritten, davon sind rund 25.000 Personen betroffen. In Brixen werden mehr als 40 Mikrogramm auf einer Fläche von etwa 1,3 Quadratkilometern überschritten, betroffen sind rund 6000 Personen. Das Überschreitungsgebiet der Brennerautobahn A22 erstreckt sich in einer Länge von 116 Kilometern und einer Breite von circa 420 Metern entlang der Autobahn, betroffen sind 94 Quadratkilometer mit 9200 Personen.

Während in der Vergangenheit der Verkehr Hauptverursacher der Luftverschmutzung war und in der Hauptstadt Bozen immer noch ist, ist es im ländlichen Gebiet der Hausbrand. Wenn in einer Gemeinde beobachtet wird, dass aus einem Kamin über einen längeren Zeitraum schwarzer Rauch steigt, wird zu dem betreffenden Haus ein Kaminkehrer geschickt, der zunächst Beratung anbietet; sollte diese ohne Folgen bleiben, drohen Verwarnung und Strafe.

Was den Feinstaub (Particulate Matter PM10) betrifft: Seit vier Jahren wurde nicht mehr der Grenzwert von 35 Tagen mit der täglichen Überschreitung von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter erreicht, deshalb sind auch keine vorbeugenden Maßnahmen erforderlich.

Bis Dezember kann die Landesverwaltung im Umweltministerium um Zuweisung von zehn Millionen Euro für Luftverbesserungsmaßnahmen ansuchen; bereits 2008 hatte Südtirol diesen Betrag zugewiesen bekommen.

mac