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Hagelnetz-Verbot: Landesregierung definiert Grundsätze

Hagelnetze zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen können künftig in landschaftlich besonders schützenswerten Gebieten verboten werden. Dies hat die Landesregierung heute (3. Oktober) beschlossen. Der Grundsatzentscheid beinhaltet allerdings auch die Bestimmung, dass die betroffenen Bauern mit einem Zuschuss für die Hagelschutzversicherung unterstützt werden.

In Südtirol können Obst- und Weinanlagen mit Hagelnetzen vor den Unbilden des Wetters geschützt werden, ohne dass dafür eine Genehmigung eingeholt oder eine Ermächtigung erteilt werden muss. Einzige Einschränkung: Die Hagelnetze müssen grau oder schwarz sein.

Heute hat die Landesregierung eine Ausnahme von dieser Regelung beschlossen. Landeshauptmann Luis Durnwalder erläutert nach der Regierungssitzung, dass künftig in bestimmten Fällen die Anbringung von Hagelnetzen verboten werden könne, wie von den Gemeinden gefordert: „Ein Verbot von Hagelnetzen soll künftig in landschaftlich besonders schützenswerten Gegenden möglich sein, in denen das Netz eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen würde. Die Gemeinden können in diesen Fällen die Anbringung des Hagelnetzes verbieten, müssen den Landwirt im Gegenzug aber bei der Finanzierung der Hagelversicherung unterstützen.“ Die Unterstützung, so Durnwalder weiter, erhalte der Bauern natürlich nur, wenn er seine Obstanlage gegen Hagel versichere.

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