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Landesregierung lehnt Stahlwerk-Rekurs ab - Neue Lärm-Richtlinien

Eine ganze Reihe an Vorschriften zu Staub, Lärm und Bodenschutz hatte der Umweltbeirat für das Stahlwerk in Bozen Süd definiert. Den Rekurs der Betreiberfirma Valbruna dagegen hat die Landesregierung heute (29. August) abgelehnt. Zugleich hat sie auch die Lärmschutz-Regeln abgeändert: Kuh- und Kirchenglocken sowie Hahnengeschrei sind damit wieder erlaubt.

Was klingt, wie ein schlechter Scherz, ist in Südtirol durchaus Realität. "Es wurden schon Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen, in denen es um das Geschrei des Hahns im Nachbargarten, um die Kirchenglocken oder eine angebliche Lärmbelästigung durch das Läuten von Kuhglocken ging", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Dieser Groteske hat die Landesregierung heute ein - auch rechtliches - Ende gesetzt. "Wir haben dafür das Lärmschutzdekret derart abgeändert, dass die traditionelle Landwirtschaft und auch das Läuten der Kirchenglocken von den Bestimmungen ausgenommen sind", erklärte der Landeshauptmann heute.

Auch um die Lärm-Richtlinien - aber nicht nur - ging es im Rekurs, den die Betreiber des Stahlwerks in Bozen Süd gegen die Vorschriften des Umweltbeirats eingebracht hatten. Dieser hatte Ende 2010 das Ansuchen von Valbruna um Erhalt der so genannten integrierten Umweltgenehmigung überprüft und an diesen eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft. Konkret richtete sich der Rekurs gegen vier Punkte im Gutachten des Umweltbeirats, die die Bereiche Staub- und Lärmemissionen, aber auch die Bonifizierung des Firmengeländes betrafen.

Rekurriert hat Valbruna etwa gegen die Vorschrift, dass "staubhaltige Substanzen" nur in ausreichend kontrollierten Bereichen auf- und abgeladen werden dürften. Der Rekurs der Stahlwerkbetreiber gegen diesen Punkt kam überraschend, war die Vorschrift doch bereits in den vergangenen sechs Jahren vom Unternehmen eingehalten worden. Was dagegen die Lärmbelastung betrifft, hatte Valbruna gefordert, die etwas höheren staatlichen Grenzwerte anstatt der landeseigenen (60 Dezibel tagsüber, 50 nachts) einhalten zu müssen. Beide Anträge hat die Landesregierung heute ebenso abgelehnt, wie jenen, das Walzwerk trotz Überschreitung der Lärmgrenzwerte auch nachts in Betrieb nehmen zu dürfen. Das Land beharrt schließlich auch auf der Vorschrift, dass das Firmengelände vollständig saniert werden müsse, sollte der Betrieb einmal aufgegeben werden.

"Das Stahlwerk in Bozen Süd hat immer alle Auflagen erfüllt", so Landeshauptmann Durnwalder heute. Auch deshalb sehe man keinen Grund, diese zu entschärfen, denn: "Wir sind der Meinung, dass für das Stahlwerk die selben Auflagen gelten sollen, wie für alle anderen kleineren Betriebe auch."

chr