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Windpark Brenner: Negatives Gutachten des Umweltbeirats

Obwohl es sich um Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen handle, die zudem den CO2-Ausstoß beträchtlich vermindern könnten, hat der Umweltbeirat heute (24. August) die beide Projekte eines Windparks am Brenner negativ begutachtet: Den positiven Aspekten stünden, so der Beirat, gravierende negative Auswirkungen auf die Umwelt gegenüber.

Zwei Projekte zur Errichtung von Windparks am Brenner - eines der Firma WPP1, ein zweites der Elektrogenossenschaft Pflersch - lagen dem von Umweltagentur-Direktor Luigi Minach geleiteten Umweltbeirat heute zur Begutachtung vor. Laut diesen Projekten sollten am Sattelberg 22 Windkraftanlagen mit einer Jahresproduktion von rund 111.000 MWh entstehen, am Sandjoch fünf Kleinanlagen und vier große Anlagen mit einer Jahresproduktion von rund 20.000 MWh. Die Anlagen würden zusammengenommen zu einer CO2-Reduktion um rund 100.000 Tonnen pro Jahr führen. Ein positiver Aspekt, der vom Beirat gegen die negativen Auswirkungen auf die Umwelt aufgewogen worden ist: mit negativem Ausgang.

So ging es im Beirat einmal um den Transport von Anlagenteilen und Baustoffen. Dafür ist eine Materialseilbahn vorgesehen und auch eine Zufahrtsstraße besteht bereits. "Trotzdem wären ein Neubau bestimmter Straßenabschnitte, die Verbreiterung der Trasse und zahlreiche Maßnahmen zur Befestigung notwendig, um den Transport der Anlagenteile zu ermöglichen", so Minach. Die Straßen müssten zudem für große Baustellenfahrzeuge mit einem Gewicht von über 100 Tonnen befahrbar sein, also auch entsprechende Breiten, Kurvenradien, Längsneigungen und Tragfähigkeiten aufweisen. Zudem wäre für jede Anlage eine ebene Baustellenfläche von 900 bis 1600 Quadratmetern notwendig. "Auch wenn diese Flächen nach Abschluss der Arbeiten teilweise rückgebaut werden können, sind Rückbau und Begrünung wegen der Hochgebirgslage nur begrenzt und über lange Zeiträume möglich", so der Beiratsvorsitzende. Durch die Bauarbeiten würden außerdem mehrere Feuchtgebiete zerstört, die als prioritär schutzbedürftig gelten.

Negativ bewertet wurde auch, dass der Windpark wegen der Größe der Anlagen (Nabenhöhe: 60 Meter, Rotordurchmesser: 70 Meter) und seiner exponierten Lage von den Berggebieten in weitem Umkreis und teilweise auch von besiedeltem Gebiet aus sichtbar wäre, etwa von Sterzing, Gossensaß oder Gries am Brenner. Gerade das Brennergebiet sei eine Landschaft mit besonderem ökologischen Wert. "Durch die Errichtung des Windparks würde die Attraktivität der Landschaft zerstört und das Naherholungsgebiet entwertet", so Minach. Auch sei ein Rückbau ohne irreversible Schäden nicht mehr möglich, falls sich der Betrieb der Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt etwa aufgrund der veränderten Marktbedingungen oder neuer Technologien als nicht mehr rentabel erweisen sollte.

Zum negativen Gutachten des Umweltbeirats beigetragen habe schließlich auch eine weitere Überlegung: der Brenner sei als einer der niedrigsten Alpenpässe "eine Vogelzugroute von internationaler Tragweite". Laut Umweltverträglichkeitsstudie betrage die maximale Durchzugsrate für den alpenquerenden Vogelzug bis zu 5000 MTR (Anzahl der Vögel pro Stunde und Kilometer Breite), der Hauptzug finde im Gefahrenbereich der Windkraftanlagen statt. "Durch die Windkraftanlagen und Freileitungen würden die angestammten Lebensräume der gesamten Fauna des Gebiets unwiederbringlich beeinträchtigt", so der Beirat.

Aus diesen Gründen hat der Umweltbeirat heute ein negatives Gutachten zu den Projekten abgegeben: "Die produzierte Energiemenge und die erzielte CO2-Einsparung können in keiner Weise die angeführten negativen Auswirkungen auf die Umwelt rechtfertigen", so Minach. Die endgültige Entscheidung über die Projekte steht der Landesregierung zu, die sich in den nächsten Wochen damit befassen wird.

chr