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Landesagentur für Umwelt: Keine Verwaltungsstrafen bezüglich SISTRI
LPA - Die Landesagentur für Umwelt teilt mit, dass die bisher vom Amt für Abfallwirtschaft ausgestellten Strafen in keinem Fall das System für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen SISTRI betrafen. Strafen wurden ausschließlich auf Grund von nicht oder verspätet eingereichten jährlichen Mitteilungen an die staatlichen Register bezüglich der Bewirtschaftung von elektrischen und elektronischen Geräten, sowie von Batterien und Akkumulatoren, ausgestellt.
Die italienische Regierung hat das System für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen SISTRI (sistema per il controllo della tracciabilità dei rifiuti) bekanntlich im Sparpaket mit der Notverordnung Nr.138 vom 13. August 2011 abgeschafft. Die bisherigen abfallrechtlichen Verpflichtungen wie Abfallregister (registro di carico e scarico die rifiuti), Abfallbegleitschein (formulario di identificazione die rifiuti) und jährliche Abfallerklärung (MUD = modello unico di dichiarazione die rifiuti) bleiben aber weiterhin aufrecht, heißt es aus der Landesumweltagentur.
Weiters weist die Umweltagentur noch einmal darauf hin, dass das Land den Transport eigener Abfälle für bäuerliche und Wirtschaftsbetriebe auf der Basis eigener Bereichsabkommen vereinfacht hat.
Die zwei Abkommen sehen vor, dass die Unternehmen beim Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle sowie der dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle von der Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ausgenommen sind.
Eine Ausnahme ist auch beim Transport der gefährlichen Abfälle von bäuerlichen Betrieben wie z.B. der Pflanzenschutzmittel vorgesehen: Diese können vier Mal im Jahr mit einer Menge von 30 Kilo oder 30 Liter pro Tag sowie höchstens 100 Kilo oder 100 Liter pro Jahr zu einer öffentlichen Sammelstelle gebracht oder einer ermächtigten Firma übergeben werden, ohne dass der Betrieb in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen werden muss.
Beide Abkommen sind laut Landesumweltagentur von der Notverordnung zur Abschaffung des SISTRI nicht betroffen und somit weiterhin gültig.
Bezüglich der bereits eingezahlten Beiträge und der Rücknahme der USB-Sticks muss auf eine entsprechende Regelung von Rom gewartet werden.
SAN