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Windkraft und Geothermie: Neue Regelungen veröffentlicht
Für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Windkraft und Erdwärme gibt's nun genaue Regeln. Der entsprechende von Landesrat Michl Laimer ausgearbeitete Beschluss der Landesregierung ist heute (9. August) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Für Windkraftanlagen gibt's demnach einen engen Rahmen, um Bürger und Landschaft zu schützen.
Weg von Atomstrom und fossiler Energie, hin zur Nutzung von alternativen, erneuerbaren Energiequellen: Dies ist die Strategie, die die Landesregierung auf dem Weg hin zum KlimaLand verfolgt. "Wir forcieren deshalb die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, sind uns aber sehr wohl bewusst, dass es dabei immer auch Reibungsflächen gibt, vor allem was eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds betrifft", betont Landesrat Laimer. Aufgabe der Politik sei, diese Reibungsflächen zu erkennen und klare Regeln dafür zu schaffen.
Die Landesregierung hat dies nun getan, und zwar mit einer Durchführungsverordnung zum Raumordnungsgesetz, in der die Kriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen definiert sind. Grundsätzlich gilt: Windkraftanlagen können unabhängig von der Flächenwidmung errichtet werden, außer in Wohnbauzonen. "Zum Schutz der Bürger haben wir vorgesehen, dass Windkraftanlagen mindestens 150 Meter von Wohngebieten entfernt stehen müssen", erklärt der Landesrat.
Darüber hinaus gibt's eine Reihe weiterer Beschränkungen, um die von den Anlagen ausgehenden Beeinträchtigungen in Grenzen zu halten. So gilt, dass Windkraftanlagen nicht in geschützten Gebieten, also etwa in Naturparks, Natura-2000-Gebieten, Biotopen, Landschaftsschutzgebieten, landschaftlichen Bannzonen oder im Gebiet des Unesco-Weltnaturerbes Dolomiten errichtet werden dürfen. "Damit die Anlagen auch sinnvoll genutzt werden können, haben wir zudem festgelegt, dass nur Standorte in Frage kommen, an denen die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit mehr als sechs Meter pro Sekunde beträgt", so Laimer. Ein Windkraftverbot gilt darüber hinaus ab einer Meereshöhe von 2600 Metern, zudem gelte es, die Zufahrt zu geplanten Windparks sowie deren Anbindung an das Stromnetz zu bewerten.
Klar sei, so der Landesrat, dass neben allgemeinen Einschränkungen jedes eingereichte Projekt überprüft und genehmigt werden müsse. "Jedes einzelne Projekt wird auf dessen landschaftliche Auswirkungen hin überprüft", so der Landesrat. Selbiges gelte im Übrigen auch für Geothermie-Anlagen. Sie können ansonsten ohne Leistungsbeschränkung und unabhängig von der Flächenwidmung genehmigt werden.
chr