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I. Landschaftsschutzkommission: Entscheidungen für den Erhalt der Kulturlandschaft

Die I. Landschaftsschutzkommission hat sich bei der letzten Sitzung u.a. auch mit dem Antrag des Heimatpflegeverbandes betreffend die Unterschutzstellung des Orchideenbiotops "Rohrach" zwischen Toblach und Innichen sowie mit Bauwünschen am Kalterer See befaßt.

Der Vorschlag zur Ausweisung eines Biotops zum langfristigen Erhalt des vielfältigen Orchideenstandortes "Rohrach" an der Grenze der Gemeinden Innichen und Toblach wurde mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimme angenommen. Die Kommission bestätigt damit auch die Entscheidung der 2. Landschaftsschutzkommission; diese hatte Anfang August ein Projekt der Sennereigenossenschaft Toblach-Innichen, das die Aufschüttung einer 1,5 ha großen Geländemulde mit 20.000 m³ Aushubmaterial vorsah, aus naturschützerischen Gründen und weil Alternativstandorte vorhanden seien, abgelehnt. Der Bauträger hat zwar einem ausfindig gemachten Alternativstandort zugestimmt, diesen Vorschlag dann aber wieder verworfen.

Das 2,39 ha große Orchideenbiotop Rohrach ist ein sehr abwechslungsreiches Gelände: Ebene Teilflächen wechseln sich mit Einsenkungen ab und dem entsprechend variiert auch der Grundwasserspiegel; deshalb haben sich hier auf kleinstem Raum unterschiedlichste Lebensraumtypen dicht nebeneinander entwickeln können. Diese Vielfalt reicht vom Trockenstandort bis zum Feuchtgebiet. Laut Fachgutachten des Amtes für Landschaftsökologie stellt diese Fläche in der ausgeräumten Landschaft zwischen Toblach und Innichen den einzigen talquerenden Lebensraumkorridor für die Tierwelt dar. Das Biotop Rohrach ist ein landesweit einzigartiger Orchideenstandort: 16 verschiedene Orchideenarten konnten nachgewiesen werden, darunter der in Südtirol streng geschützte und auch in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU aufgelistete Frauenschuh. Die Landschaftsschutzkommission hat das Orchideenbiotop als naturkundlich äußerst wertvolles Gebiet beurteilt: der für den naturkundlichen Laien nicht offensichtliche, aber ungewöhnliche große Artenreichtum auf so kleiner Fläche sei unbedingt zu erhalten.

Die Anträge der Gemeinden Kaltern und Pfatten betreffend die Erweiterung von Beherbergungsbetrieben in den Bannzonen am Kalterer See wurden nicht wie eingebracht genehmigt; mit der Abänderung der Landschaftspläne sollte nämlich den Beherbergungsbetrieben in der Bannzone die qualitative und quantitative Erweiterung ermöglicht werden – wie überall sonst im Lande. Die 1. Landschaftsschutzkommission hat diesen Antrag zurückgewiesen, weil es sonst zu einer untragbaren Bauentwicklung im Seebereich kommen könnte; allein durch die qualitative Erweiterung könnte die vorhandene Kubatur verdoppelt werden, zudem stünden die qualitative und quantitative Erweiterung im Widerspruch zu anderen Bestimmungen für die Bannzone am Kalterer See. Die Kommission hat sich auf einen Kompromißvorschlag geeinigt: es sollte eine Erweiterung der Beherbergungsbetriebe um maximal 20 % des bestehenden oberirdischen Bauvolumens zuzulassen werden.

Ähnlichen Inhalts war auch der zweite den Kalterer See betreffende Antrag des Amtes für Landschaftsökologie; diesmal ging es um das Erweiterungsverbot für die Ferienhäuser am Seeufer. Wohngebäude, die weniger als 300 m vom Seeufer entfernt liegen, sollen auch in Zukunft nicht auf die vom Landesraumordnungsgesetz vorgesehene Kubatur von 850 m³ erweitert werden dürfen (eine Erweiterung auf 850 m³ würde manchmal eine Verfünffachung des bestehenden Hauses bedeuten und schwerwiegende landschaftsökologische Beeinträchtigungen zur Folge haben).

Die Beschlüsse der 1. Landschaftsschutzkommission gehen zur endgültigen Entscheidung an die Landesregierung weiter.

VA