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Entscheidungen der II. Landschaftsschutzkommission

Die II. Landschaftsschutzkommission hatte sich bei der letzten Sitzung mit einem seltenen Fall zu beschäftigen: ein Biobauern in Algund will auf seinem Grund ein kleines Biotop errichten.

Das Vorhaben dieses Algunder Bauern ist wohl außergewöhnlich, aber andererseits von recht bescheidenen Ausmaßen: es soll ein naturnaher Teich werden, in dem allerlei Wasserpflanzen und Getier, Nützlinge aller Art eine Heimstatt finden können. Daß sich die Landschaftsschutzkommission  damit befassen mußte, liegt mehr in der Tatsache begründet, daß die Fläche, auf der der Teich entstehen soll, als landwirtschaftliches Grün ausgewiesen ist und es sich somit um eine Kulturänderung handelt. Die Kommission hat dem Plan zugestimmt und ist auch bereit, im Sinne der geltenden Bestimmungen einen Förderungsbeitrag zu gewähren, eben weil es sich um eine sehr konkrete Maßnahme zum Landschaftsschutz handelt.

Die Kommission hat auch dem Antrag des Forstinspektorats Bozen II zugestimmt, die auf der Schwarzseespitze unterm Rittnerhorn einen Panoramaweg errichten will. Eigentlich gibt es schon einen Weg, und zwar von der Seilbahn-Bergstation rund um die Schwarzseespitze und dann hinauf zum Unterhornhaus; dieser Weg ist jedoch nicht ausgebaut und wird daher von den Besuchern auch kaum begangen. Der Weg soll nun auf durchgehend zwei Meter verbreitert werden.

Die Verwalter der Gemeinde Olang haben seinerzeit einem Antrag um Errichtung eines Golf-Übungsplatzes in Mitterolang zugestimmt, wobei die geltenden Bestimmungen bezüglich Bagetellearbeiten zur Anwendung kamen. Die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen, sind aber offensichtlich doch um einiges umfangreicher ausgefallen, als seinerzeit geplant bzw. genehmigt war. Somit mußte sich die Landschaftsschutzkommission unter dem Tagesordnungspunkt "Widerrechtliche Erdbewegungen zum Bau eines Golfplatzes" damit befassen. Sie hat wohl ihren Segen dazu gegeben, auch weil eine Forderung auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes rechtlich schwer durchzubringen wäre; allerdings ist sie mit der ästhetischen Einbindung in die Landschaft nicht zufrieden und zudem stelle der teils recht hohe Maschenzaun für durchziehende Vögel eine gewisse Gefahr dar.

VA